Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Michael900:
Hallo,
ich würde mich gerne abordnen lassen und nun sagt meine Dienststelle, das sieht der TVÖD so nicht vor.
Die Protokollerklärungen zu § 4 Abs. 1 TVöD besagen, "desselben Arbeitgebers"....
Jemand Ideen für andere Zitate, die es möglich machen?
Besten Dank schonmal
Spid:
Eine Abordnung kann auch zu einem anderen AG geschehen, siehe PE zu §4 Abs. 1 TVÖD. Da das Arbeitsverhältnis unverändert fortbesteht, ist es völlig egal, welchen Tarifvertrag der andere AG anwendet, da er auf denjenigen, der abgeordnet wird, keine unmittelbare Wirkung hat.
Michael900:
Hallo Spid,
besten Dank für deine promote Antwort. Steht in der PE zu §4 Abs. 1 TVÖD, dass es auch ein anderer AG sein kann?
Ich muss mir das nachher mal alles in Ruhe durchlesen....
Hat mein AG denn die Möglichkeit dieses Abzulehnen? Es ist vom Bund zum Land ….
Besten Dank
Spid:
§4 Abs. 1 TVÖD ist eine Ermächtigungsnorm für den AG. Er begründet keinen Rechtsanspruch des AN auf eine Abordnung.
Michael900:
Hallo,
Wenn ich das richtig verstehe, gibt es für mich keine Argumente gegenüber meines jetzigen AG um eine Abordnung zu begründen / zu erbitten?
Liebe Grüße
PS: Ich kann den Begriff Ermächtigungsnorm nicht zuordnen. Was besagt dieser?
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