Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?
Spid:
Nun, wenn der AG argumentativ lediglich auf die tarifliche Norm abstellte und fälschlicherweise davon ausging, daß ein tarifliches Hindernis bestünde, so ist sein Argument anhand des Tariftextes entkräftet. Allerdings bedarf der AG auch keines Arguments, um „Nein“ zu sagen, wenn es darum geht, daß er Deine Arbeitsleistung weiter bezahlen soll, Du sie aber für einen anderen erbringst.
Eine Ermächtigungsnorm ermächtigt jemanden, etwas zu tun. Hier ermächtigt die Norm den AG dazu, Dich durch einseitige Erklärung auch ohne Dein Einverständnis abzuordnen.
Michael900:
Hey, Danke. So langsam werde ich schlauer :)
Bezahlt in der Zeit der Abordnung die entsendende Dienststelle denn weiter? Nicht die Empfangende? Also in meinem Fall würde die vermutlich 6 Monate der Bund weiterzahlen und erst dann das Land?
Hast du eine Idee, wie man Sie überzeugen kann? Gibt es dort vielleicht gängige Tricks?
Ich muss dazu sagen, mein direkter Chef (Abteilungsleiter) steht hinter mir....
Besten Dank auf jeden Fall für die Infos....
Spid:
Das Arbeitsverhältnis wird durch die Abordnung nicht berührt. Der AG bleibt Schuldner des Arbeitsentgelts - und zwar nicht nur 6 Monate, sondern für die gesamte Dauer der Abordnung.
Michael900:
Naja, aber ja nur, bis der endgültige Wechsel erfolgt - oder? Das ist ja das Ziel.
Hat der alte AG denn auch ein Vorteil davon? Oder muss er nur zahlen und hat keine Arbeitsleistung?
Gibt es dort einen anderen Weg? Oder nur alternativ die Kündigung (ggf. Aufhebungsvertrag) und die Neueinstellung?
Spid:
Welcher endgültige Wechsel? Wenn die Abordnung endet, kehrt man wieder zurück. Wenn Du den AG wechseln möchtest, kommst Du um eine Beendigung des aktuellen und die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses nicht herum.
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