Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Arbeitszeitkonto
wedo:
--- Zitat von: BAT am 15.05.2020 09:13 ---Zunächst erstmal Vorsicht mit der Einordnung einer Kraft mit 700 Überstunden. Da haben wir im Haus mindestens zwei Hand voll davon. ABER: die Kandidaten schleppen diese Stunden seit 10 Jahren mit sich herum.
--- End quote ---
Wie vereinbart ihr das mit dem Arbeitszeitschutzgesetz? In dem Ja eine gewisse mittlere Stundenzahl für einen Zeitraum vereinbart ist? Der TVÖD weicht doch nur für die Dauer des Zeitraumes (6Monat auf 1Jahr) davon ab. Die Stundenzahl darf sich aber doch nicht dauerhaft außerhalb des Korridors bewegen oder gelten andere Regeln? Wenn nicht liegt doch ein Gesetzesverstoß vor.
BAT:
Wieso Arbeitsschutz? Alleine in einem Jahr mit 45 Wochen a 9 Mehrstunden sind 405 Mehrstunden im Rahmen der Regeln zu generieren.
Alles andere sind betriebsinterne Regelungen, wobei für die Personen, die bei uns am Quartalsende 75 Mehrstunden überschreiten, samt und sonders dauerhafte Ausnahmen zur Übertragung in das nächste Quartal vorliegen.
mumble:
--- Zitat von: Organisator am 15.05.2020 08:16 ---Insgesamt würde es bei einer vernünftigen Organisatioskultur nicht zu solchen Auswüchsen kommen.
--- End quote ---
Genau das ist das Problem. Manche arbeiten darauf hin ihre Stunden vor der Rente abzufeiern. Das wird aber nur bei bestimmten zugelassen. Eine Führungskraft ist jetzt ein halbes Jahr vor der Rente weg weil er seine aufgebauten Stunden abfeiert. Langzeitkonten werden aber abgelehnt. Die mit soviel Stunden geben aber auch keine Arbeit ab. Wir hatten eine Kollegin 25 Jahre alt und 2500 Stunden auf dem Konto. Die ist auch am Wochenende in die Arbeit gekommen und hat arbeiten erledigt die sie gar nichts angingen. Es wurde ihr gesagt sie soll am We nicht mehr reinkommen. Ist sie aber trotzdem. Konsequenzen gabs keine. Vielleicht auch deswegen weil es die Tochter der Chefsekretärin und Schwiegertochter des Personalchefs war. ;)
BAT:
Diese Kollegin ist vielleicht Frugalistin ;)
Mir gefallen diese Auswüchse auch nicht. Auch hier gibt es viele Fastrentner, die ein halbes Jahr vor der Rente nur noch Stunden und Urlaub abbauen. Kriminell wird es dann, wenn diese Stellen nicht neu besetzt werden, da diese ja nach Plan besetzt sind.
Es ist nicht wirklich zufriedenstellend, so wie es in vielen Behörden läuft.
Spid:
Das liegt doch in erster Linie daran, daß die Betriebsparteien zu unfähig sind, hinreichende Regelungen zu treffen. Im Sachverhalt tritt das doch deutlich zu Tage: Man hat ein Arbeitszeitkonto nach §10 TVÖD vereinbart und nutzt dieses nicht nur für die ausdrücklich vorgesehenen Tatbestände, sondern auch als Gleitzeitkonto, ohne dabei zwischen unterschiedlichen Arten von Buchungstatbeständen zu unterscheiden oder diese nachvollziehen zu können, mit einer Höchstgrenze von Stunden, die auf dem Arbeitszeitkonto gebucht werden können, die erstens Ausnahmetatbestände kennt und zweitens ohne Rechtsfolge bleibt. Dadurch ist man an unterschiedlichen Dingen gehindert: am Verfall, da dieser nicht unterschiedslos für unterschiedliche Tatbestände und insbesondere nicht bei AN mit festen Arbeitszeiten vereinbart werden kann; am Schutz des AN vor sich selbst, weil es keine Vereinbarung dafür gibt, was passiert, wenn Stunden nicht aufs Arbeitszeitkonto gebucht werden können; am Schutz des AN vor dem AG, weil es keine Regelungen zur Begrenzung der Anordnung von Überstunden gibt, womit diese schlicht zu vergüten sind.
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