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Stellenbewertung

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Kaiser80:

--- Zitat von: Spid am 13.05.2020 18:53 ---Naja, insgesamt summieren sich die Prozentpunkte auf 400. Wie sinnhaft eine solche Darstellung ist, kann dahingestellt bleiben.

--- End quote ---
Ich geh um  ;D

Spid:

--- Zitat von: Texter am 13.05.2020 20:06 ---Spid, könntest Du mal eine aus Deiner Sicht taugliche Tätigkeitsdarstellung hier posten/verlinken?

Gefühlt sieht jede gepostete "Stellenbeschreibung" so wie die oben aus. Ein gutes Beispiel würde vielleicht einigen helfen.

--- End quote ---

Ich finde das, was das BVA zu Tätigkeitsdarstellung und -bewertung macht und zum Download bereitstellt, zwar nicht fehlerfrei in Formulierung und Darstellung, aber immer noch gut genug: https://bit.ly/35VB7NC

Ich hatte ja bereits an anderer Stelle geschrieben:

--- Zitat ---Idealerweise ist es doch so: der AG legt fest, was seine Mitarbeiter alles für ihn tun sollen. Dann strukturiert das jemand und schnürt Arbeitspakete, verteilt das auf Organisationseinheiten und schließlich auf einzelne Stellen. Die auszuübende Tätigkeit für jede Stelle wird beschrieben. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet zusammen mit jemandem, der mit der Tätigkeit vertraut ist, eine Rechtsmeinung dazu, welche Arbeitsvorgänge vorliegen. Jemand, der mit der Tätigkeit vertraut ist, listet auf, welche Rechtsvorschriften usw. jeweils dafür benötigt werden. Zudem legt er die bestehenden Ermessensspielräume dar. Jemand, der mit Eingruppierungsrecht hinreichend vertraut ist, bildet daraus die Rechtsmeinung zur Wertigkeit der Arbeitsvorgänge sowie der Tätigkeit insgesamt.
--- End quote ---

Wir sind jetzt an der kursiv markierten Stelle des Prozesses: die auszuübende Tätigkeit wurde beschrieben. Nun wären daraus Arbeitsvorgänge zu bilden - und, wie ausgeführt, sollte das idealerweise durch jemanden, der die Tätigkeit kennt, zusammen mit jemandem, der sich mit Eingruppierungsrecht auskennt, erfolgen. Das aus einer Textwand ohne mit der Tätigkeit vertraut zu sein zu bilden, ist erstens fehleranfällig und zweitens anstrengend. Ersteres läßt sich durch die Angabe eines Eingruppierungsspielraums ausgleichen, letzteres bleibt schlicht so. Wenn ich mal Zeit und Langeweile habe, habe ich das ja bereits in der Vergangenheit getan und würde das auch wieder tun, aber das ist halt etwas anderes als die üblichen Antworten, die man sich aus dem Ärmel schütteln kann, ohne auch nur einen Blick in irgendein Dokument werfen zu müssen.

Texter:
Ich sehe halt, dass die einige schon mit der Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit überfordert sind. Und das nicht nur hier im Forum. Was bspw. die KGST als "qualitätsgesicherte Stellenbeschreibung" anbietet, ist doch oft mindestens ausbaufähig.

Daher könnte ein Beispiel (ohne Bildung von Arbeitsvorgängen) vielleicht helfen.

Texter:
Spid, um meine Frage noch mal aufzugreifen:

Kennst Du die Stellenbeschreibungen von Thombandsen bei Wolters Kluwer und was hältst Du davon? Sind die brauchbar?

Spid:
Das kommt ganz darauf an, was Du damit machen möchtest: sollen dem Stelleninhaber damit seine Tätigkeit übertragen werden, soll das Ganze der inneren Organisation dienen, soll damit die Rechtsmeinung zur Eingruppierung gebildet werden oder alles drei auf einmal?

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