Autor Thema: Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3  (Read 8386 times)

hoefli84

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Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« am: 15.05.2020 10:40 »
Servus zusammen, ich habe da mal ein Frage.
Ich bin Angestellter bei der Bundeswehr und habe habe vor 5 Jahren meinen Führerschein bekommen für die Klassen B/CE. Jetzt wurde ich aufgeforder meine Verlängerung zu machen und habe auch alles erledigt das er ohne Probleme verlängert werden kann.
Jetzt liegt alles beom zuständigen BwDlz und sie meinter er steht mit nicht mehr zu da keine Tätigkeit mit KFZ in meiner Tätigkeisbeschreibung steht.

So, da ich in einem Material Depot bin und gelegentliche Fahren machen musste enfällt dieses. Meine Vorgesetzten alles Militärisch meinten da kann man nichts machen und es ist nun so.
Über eine änderung meine Tätigkeitsdarstellung wurde gesprochen aber direkt abgelehnt um nicht noch die Kraftfahrertätikeiten vergüten zu lassen.

Kann man da was machen? Das BwDlz stellt sich quer und lässt ihn verfallen.
Ich denke mir halt Warum auf einmal, und dann so viel Geld investiert.
Is doch bestimmt auch ein 1vermögensschaden?

Vielen Dank für's erste

Spid

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #1 am: 15.05.2020 11:07 »
Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung. Die Antworten auf die Fragen lauten:
Ja.
Ein Schaden ist nicht erkennbar.

hoefli84

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #2 am: 15.05.2020 11:56 »
ok, und an welche Stelle muss ich da rantreten um was zu machen?
oder wie geh ich da weiter vor?

Organisator

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #3 am: 15.05.2020 12:07 »
Was willst Du denn machen, bzw. was soll das Ziel sein?

hoefli84

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #4 am: 15.05.2020 12:10 »
Das ich den Bundeswehr Führerschein mit den Klassen B/CE behalten darf und auch gelegentliche Transporte fahren darf oder an Übungen teilnehmen kann so wie die letzten 5 Jahre auch . Es sind ja nicht viel maximal 30h im Monat wo ich fahre.
Natürlich möchte ich auch wissen wie man das Rechtfertig die FSK zu entziehen, und ob es wo geregelt ist was man mit der EG 3 jetzt darf oder nicht. Hauptauftrag ist Lagerhelfer in der Einheit

Spid

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #5 am: 15.05.2020 12:15 »
Es gibt keinen Anspruch darauf, dem AG steht es frei, auf die Verlängerung der Fahrerlaubnis zu verzichten. Die Erlaubnis, bestimmte Dinge zu tun, ist tariflich nicht an bestimmte Entgeltgruppen gebunden. Ob der AG derlei tut, kann nicht beurteilt werden.

inter omnes

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #6 am: 15.05.2020 12:35 »
Das ich den Bundeswehr Führerschein mit den Klassen B/CE behalten darf und auch gelegentliche Transporte fahren darf oder an Übungen teilnehmen kann so wie die letzten 5 Jahre auch . Es sind ja nicht viel maximal 30h im Monat wo ich fahre.
Natürlich möchte ich auch wissen wie man das Rechtfertig die FSK zu entziehen, und ob es wo geregelt ist was man mit der EG 3 jetzt darf oder nicht. Hauptauftrag ist Lagerhelfer in der Einheit

Wenn dir so sehr daran gelegen ist, such doch mal das Gespräch mit dem Leiter BwDLZ. Ansprüche bestehen zwar keine, aber ein diplomatischer Wink mit dem Zaunpfahl mit dem Verweis auf eine flexiblere Einsatzmöglichkeit bei Verlängerung der Bw-Fahrerlaubnis kann evtl. zielführend sein.

Bastel

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #7 am: 15.05.2020 13:46 »
Ansonsten nimmt der TE halt nicht mehr an Übungen teil und kutschiert auch nichts durch die Gegend. Wo ist das Problem?

hoefli84

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #8 am: 15.05.2020 14:08 »
Ansonsten nimmt der TE halt nicht mehr an Übungen teil und kutschiert auch nichts durch die Gegend. Wo ist das Problem?


Naja, wenn man was hat, wo jemanden was bringt warum sollte man es dann hergeben?
Ich gebe ja auch nicht mehr meinen Gesellenbrief her nur weil ich seit 5 Jahren nicht in mein erlernten Beruf arbeite.

Das mit der TE habe ich ja keinen Einfluss daruaf was die machen, mir war ja nur Wichtig ob ich da einen Anspruch habe auf den Führerschein oder nicht, weil ich ihn ja auch von der Dienststelle bekommen habe und jetzt auf einmal nicht mehr darf  :)

BMIOberbehörde

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #9 am: 16.05.2020 11:57 »
Nein, einen Anspruch hast du nicht

Samoht Flodur

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Antw:Entziehung der Fahrerlaubnis wegen EG3
« Antwort #10 am: 18.05.2020 12:52 »
Ansonsten nimmt der TE halt nicht mehr an Übungen teil und kutschiert auch nichts durch die Gegend. Wo ist das Problem?


Naja, wenn man was hat, wo jemanden was bringt warum sollte man es dann hergeben?
Ich gebe ja auch nicht mehr meinen Gesellenbrief her nur weil ich seit 5 Jahren nicht in mein erlernten Beruf arbeite.

Das mit der TE habe ich ja keinen Einfluss daruaf was die machen, mir war ja nur Wichtig ob ich da einen Anspruch habe auf den Führerschein oder nicht, weil ich ihn ja auch von der Dienststelle bekommen habe und jetzt auf einmal nicht mehr darf  :)

Wenn du nicht zuviel Einbüssen must ist das wohl nur ein "gefühltes" Problem
Hast du privat auch einen B/CE Führerschein oder nur den B? Denn könntest du dir event. ja umschreiben lassen?
Tja das den 5 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf könnte auch mal zum problem werden.

Ich würde sagen wenn die Kohle weiterhin ok ist dann lass es doch so wie es ist