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Höhergruppierung rückwirkend/ Stufe

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Janni:
Seit dem 01.07.17 bin ich in E6, Stufe3. Also komme ich ab dem 01.07.20 in Stufe 4.
Nun wurde im Januar 20 ein Antrag auf Höhergruppierung auf E7 gestellt.
Was passiert, wenn der Höhergruppierungsantrag nach dem 01.07. genehmigt wird? Behalte ich dann die Stufe 4? Oder würde ich dann wieder in Stufe 3 fallen, weil der Antrag im Januar gestellt wurde?

Spid:
TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert, ein Antrag ist dafür weder vorgesehen noch erforderlich.

Janni:
Also falle ich wieder in Stufe 3 oder bleibe ich in 4???  ???

Spid:
Ein solcher Antrag ist schlicht in jedweder Hinsicht unbeachtlich und ohne jegliche rechtliche Wirkung.

Janni:
Der Höhergruppierungsantrag wurde ja nicht einfach so gestellt, weil das Brot teurer geworden ist, sondern weil die letzte Arbeitsplatzbeschreibung schon Jahre alt ist und seither neue/veränderte Aufgaben hinzugekommen sind.

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