Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VL im Mutterschutz
Isie:
Mutterschutzfrist § 3 MuschG: Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nach § 20 MuschG, VL lediglich in Berechnugsgrundlage enthalten
Beschäftigungsverbot außerhalb der Schutzfristen: Mutterschutzlohn nach § 18 MuschG, VL ist enthalten
Isie:
Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.
Spid:
Du unterstellst also der Allgemeinheit, zum Gebrauch der Sprache zu blöd zu sein oder wie ist Deine Einlassung zu verstehen?
Isie:
Nein, aber du scheinst was anderes verstanden zu haben. Die Erläuterung war an dich adressiert.
Spid:
Ich habe das verstanden, was geschrieben wurde. Mutterschutz ist der umfassende Schutz werdender und gewordener Mütter durch das MuSchG. Das ist etwas anderes als das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist nach §3 MuSchG.
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