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VL im Mutterschutz

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Isie:

--- Zitat von: VFW20172019 am 15.05.2020 22:18 ---Hallo zusammen,
Ich erhalte Vermögenswirksame Leistungen,  gehe an 29.6. in Mutterschutz.  Wie ist das mit den VL im Mutterschutz, bekomme ich diese weiterhin für den Zeitraum den Mutterschutzes?

--- End quote ---

Spid:
Und?

Isie:
Die TE geht in Mutterschutz, das bedeutet im allgemeinen Sprachgebrauch, ihre Schutzfrist nach dem MuschG, gebräuchliche Kurzform Mutterschutzfrist, beginnt. Sie wollte wissen, ob sie währenddessen VL bekommt. Die korrekte Antwort ist nein, wie von 2Strong gepostet. Der Begriff Beschäftigungsverbot ist in diesem Zusammenhang zwar nicht falsch, aber wegen der Verwechslungsgefahr mit Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfristen nicht gebräuchlich. Deine Ausführungen waren zwar nicht falsch, aber überwiegend keine Antwort auf die Frage, es sei denn, du hast die Frage anders verstanden, als sie gemeint war.

Spid:
Ich habe die Frage beantwortet, die gestellt wurde - völlig unabhängig davon, ob Du der Allgemeinheit eine Unfähigkeit zum Gebrauch der Sprache unterstellst und die TE dazu gehört. Im übrigen solltest Du nicht von Deinem offenkundig von Unfähigkeit geprägten Umfeld auf Dritte schließen. Hier ist niemand zu blöd, das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist korrekt als solches zu benennen und den Mutterschutz als solchen zu erkennen und zu benennen, wie er im Gesetz definiert ist.

Isie:
Ich habe der Allgemeinheit gar nichts unterstellt, sondern dir erklärt, was die TE wissen wollte. Du warst schließlich derjenige, der nicht wusste, was eine Mutterschutzfrist ist.

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