Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VL im Mutterschutz
Spid:
Doch, hier hast Du das der Allgemeinheit unterstellt:
--- Zitat von: Isie am 16.05.2020 14:13 ---Die Formulierung "ich gehe ab... in Mutterschutz" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch, dass die Schutzfrist nach § 3 MuschG beginnt.
--- End quote ---
Da Du den Begriff „Mutterschutzfrist“ erfunden hast, braucht das auch niemand zu wissen, da unbeachtlich ist, ob Du das Beschäftigungsverbot in der Schutzfrist „Mutterschutzfrist“ oder „Fluffipaff“ nennst.
Isie:
Zuviel der Ehre, aber trotzdem danke. Dass du Begriffe nicht kennst, die zum allgemeinen Sprachgebrauch gehören, überrascht mich doch etwas. Aber dafür hast du andere Stärken. 😏
Spid:
Du verwechselst Allgemeinheit mit Pöbel - weshalb Du immer wieder der Allgemeinheit unterstellst, zu korrektem Sprachgebrauch nicht fähig zu sein.
Isie:
Es sieht so aus, dass ich dir die Bedeutung des Wortes "Pöbel" auch noch erklären muss. Umgangssprachlich oder fachsprachlich?
Spid:
Das scheint Dir aufgrund Deiner Zugehörigkeit zum selbigen lediglich so. Persönliche Betroffenheit ist eben kein guter Lehrmeister, auch wenn schlichte Gemüter des Pöbels das häufig annehmen.
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