Mutterschutz besteht während der Schwangerschaft und Stillzeit. Er besteht aus einer Vielzahl an Schutzvorschriften für die werdende und gewordene Mutter, z.B. Einschränkung der Mehrarbeit und der Überstunden, Verbot der Nachtarbeit, Beschäftigungsverbot, erweiterter Kündigungsschutz..., siehe MuSchG.