Ich nehme mal an, gemäß TVöD ist es grundsätzlich gestattet, die wöchentliche Arbeitszeit von 40h per Dienstvereinbarung auf 8,5h Mo - Do und 6h am Freitag aufzuteilen.
Habe ich als Angestellter das recht, abweichend von einer existierenden Dienstvereinbarung, eine gleichmäßige Aufteilung zu verlangen, also 8h pro Tag zu arbeiten?
Hintergrund ist die Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Urlaubstagen.
Nehme ich Freitags einen Tag Urlaub um das Wochenende zu verlängern, der Kollege hingegen am Montag, muss ich für die Woche 34 Stunden aufwenden, er hingegen nur 31,5.
In meinen Augen eine Ungleichbehandlung.