Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Verteilung der Wochenarbeitszeit

(1/13) > >>

Philipp:
Ich nehme mal an, gemäß TVöD ist es grundsätzlich gestattet, die wöchentliche Arbeitszeit von 40h per Dienstvereinbarung auf 8,5h Mo - Do und 6h am Freitag aufzuteilen.
Habe ich als Angestellter das recht, abweichend von einer existierenden Dienstvereinbarung, eine gleichmäßige Aufteilung zu verlangen, also 8h pro Tag zu arbeiten?

Hintergrund ist die Ungleichbehandlung bei der Anrechnung von Urlaubstagen.
Nehme ich Freitags einen Tag Urlaub um das Wochenende zu verlängern, der Kollege hingegen am Montag, muss ich für die Woche 34 Stunden aufwenden, er hingegen nur 31,5.
In meinen Augen eine Ungleichbehandlung.

clarion:
Hallo wieso Ungleichbehandlung? Du kannst doch auch montags Urlaub nehmen.

Spid:
@Philipp: Nein.

Lars73:
Natürlich kannst du darüber mit dem Arbeitgeber verhandeln zu einer solchen Vereinbarung zu kommen.

Grundsätzlich wäre auch eine entsprechende Änderungskündigung denkbar. Aber wenn der Arbeitgeber nicht zustimmt würde das Arbeitsverhältnis enden.

Bastel:
Einfach Gleitzeit, statt Urlaub nehmen ::)

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version