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Verteilung der Wochenarbeitszeit

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Egon12:
Sind die 8h30 denn Kernzeit? Falls nicht, was hindert dich daran jeden Tag 8h zu arbeiten?

Wir haben eine ähnlich sinnlose Regelung, die führt nur dazu, dass die KO Tage immer Montags und Donnerstags genommen werden :)

Kat:
grundsätzlich gestattet heißt doch nicht, daß es sein muss.

Bei uns ist das auch grundsätzlich gestattet, trotzdem ist die reguläre Arbeitszeit pro Tag 7 Std. 48 Minuten, also wenn man Urlaub oder Zeitausgleich nimmt gelten die 7 Std. 48 Minuten. 

Sind am Brückentag am Freitag die angeschmiert, die arbeiten gehen, da die wenigsten Freitags tatsächlich 7 Std. 48 Minuten arbeiten. Die urlauber tragen sich 7.48 ein.

Spid:
Von grundsätzlich gestattet war auch nicht die Rede. Die Soll-Arbeitszeit des TE ist so verteilt, wie geschildert.

Philipp:
Ich hab mir schon gedacht, dass die Regelung so zulässig ist. Etwas anders, aber eben ungleich auf die Tage verteilt, gilt sie hier schon seit Jahrzehnten. Das wäre sicherlich aufgefallen, wenn das rechtlich nicht in Ordnung wäre (unterstelle ich jetzt einfach).

Ein anderer Hintergedanke war eben auch, wie Urlaubstage verrechnet werden sollen.

Bei einem früheren Arbeitgeber waren die 39:00 eben auf 7:50 pro Tag verteilt. Wenn ich Minusstunden hatte, und die ausgleichen wollte, hab ich einen Urlaubstag eingesetzt und bekam dafür 7:50 gutgeschrieben.

Wie würde das bei einer ungleichen Verteilung laufen? Ich darf mir ja wohl kaum den Tag aussuchen, an dem gemäß Dienstvereinbarung die meisten Stunden zu leisten wären, sondern bekäme was angerechnet? Einen Mittelwert ?

Spid:
Wie sollte ein Urlaubstag dazu geeignet sein, Minusstunden im Umfang der Arbeitszeit dieses Tages auszugleichen? Ob Du den Tag im Umfang der Sollzeit arbeitest oder an ihm Urlaub hast, kommt doch aufs gleiche heraus.

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