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Sonderzahlungen in TVöD

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josefp92:
Hallo,


die Sonderzahlungen sind bis Ende des Jahres bis zu 1500 EUR steuerfrei.  Bedeutet das, dass ein Teil der Sonderzahlungen, wie z.B. Jahressondererzahlung oder Urlaubsgeld, nur in Netto ausbezahlt wird, oder ist er nicht an den TVÖD angeschlossen?

In meinem TVÖD F erhalten wir Urlaubsgeld (Ertragsbeteiligung) im September und wie üblich die Jahressondererzahlung im November.  Das ist alles mit Lohn bezahlt und dann bleibt es viel weniger netto von brutto.
 
Ich würde mich freuen, wenn das richtig ist.

https://www.merkur.de/leben/geld/waehrend-coronakrise-sonderzahlungen-sind-ende-2020-steuerfrei-zr-13652148.amp.html

Pepper2012:
Die hier in Rede stehenden Sonderzahlungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Entgelt gezahlt werden, um steuerfrei zu sein. Reguläre Sonderzahlungen fallen also nicht unter diese Vorschrift!

Carnie:
Wie schaut es da mit LOB aus? Das schuldet der Arbeitgeber ja aufgrund der erbrachten Leistung. Genau darauf zielt das Gesetzt ab.  Andererseits bezieht LOB sich in der Regel auf eine Leistung im Vorjahr und nicht im Rahmen von Corona.

Ok hab es gefunden..nein gilt nicht.

"Leistungen des Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, die vor dem 1. März 2020 getroffen wurden, können nicht als steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen im Sinne des BMF-Schreibens gewährt werden.."

Spid:
Also die zugrundeliegende DV/BV kündigen und flugs eine neue abschließen.

Kaiser80:
Ist die LOB nicht aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung zu zahlen?

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