Wie schaut es da mit LOB aus? Das schuldet der Arbeitgeber ja aufgrund der erbrachten Leistung. Genau darauf zielt das Gesetzt ab. Andererseits bezieht LOB sich in der Regel auf eine Leistung im Vorjahr und nicht im Rahmen von Corona.
Ok hab es gefunden..nein gilt nicht.
"Leistungen des Arbeitgebers, die auf einer vertraglichen Vereinbarung oder einer anderen rechtlichen Verpflichtung beruhen, die vor dem 1. März 2020 getroffen wurden, können nicht als steuerfreie Beihilfen oder Unterstützungen im Sinne des BMF-Schreibens gewährt werden.."