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Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?

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Spid:
Ohne Besoldung ergibt sich ja keine Frage.

Organisator:
@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.

John Doe:

--- Zitat von: Organisator am 19.05.2020 14:30 ---@John

Ich denke, dass ist eine Besonderheit Deiner Behörde, dass eine E 13 Leitungsfunktion hat, E 12 nicht. Es wäre genauso denkbar, dass ein TB in E 12 in der zweiten Leitungsebene ist und ein TB in 13 völlig ohne Leitungsverantwortung dasteht.

--- End quote ---

Danke für Deine Rückmeldung!

Tatsächlich ist das (ich kann hier nur aus meinem Umfeld sprechen) nicht nur in unserer Behörde sondern in unserem Fall stadtweit so umgesetzt. Auch aus umliegenden Kommunen erkenne ich einen klaren Trend Fachkräfte als Sachbearbeitung(SB) mit EG12 zu gewinnen, während die Teamleitungen (TL) in EG13 gruppiert werden (bzw. verbleiben). Das führt immer wieder zur Situation, dass sich TL mit geringen finanziellen Einbußen auf SB-Stellen mit EG12 versetzen lassen. Das halte ich für nachvollziehbar.

Auch wenn die Regelungen sicherlich von Kommune zu Kommune unterschiedlich sein mag - Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt. Das ausgerechnet hier ein monetärer Ausgleich zwischen den Gruppen EG12 und EG13 m.E. (zumindest in den Stufen 5 und 6) nicht, bzw. nicht ausreichend stattfindet, halte ich für schade und liegt sicherlich nicht im Sinne des Erfinders?

Naja, aber ich bleibe dabei: Jammern auf hohem Niveau  ;)

Spid:
E12 ist eine auszuübende Tätigkeit, die auf gründlichen, umfassenden Fachkenntnissen aufbaut und deren Verantwortung, Schwierigkeit und Bedeutung keiner Steigerung mehr zugänglich ist. E13 ist einfach nur eine Tätigkeit mit akademischem Zuschnitt ohne jedwede Heraushebung. Die Frage müßte eher lauten, warum erstere Tätigkeit nicht besser vergütet wird als letztere.

Organisator:

--- Zitat von: John Doe am 19.05.2020 15:08 ---Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

--- End quote ---

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13

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