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Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?

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John Doe:

--- Zitat von: Organisator am 19.05.2020 15:21 ---
--- Zitat von: John Doe am 19.05.2020 15:08 ---Ich wage zu behaupten, dass die generellen Anforderungen an Personal > EG11 in unterschiedlichsten Bereich (fachliches Know-How, Verantwortung, ggf. Budgetverantwortung, ggf. Personalführung, Sozialkompetenz, Kommunikationsfähigkeit, etc.) mit jeder Stufe relevant steigt.

--- End quote ---

Genau das kann auch anders ausfallen. Um beim alten Beispiel zu bleiben.

Der Beschäftigte E 12 braucht gründliche, umfassende Fachkenntnisse, selbständige Leistungen, eine Tätigkeit die besonders verantwortungsvoll ist, besonders schwierig und bedeutsam ist und ein (besonderes) Maß an Verantwortung bedeutet.

Der Beschäftigte E 13 nur ein abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium und eine entsprechende Tätigkeit.

Insoweit werden an den Beschäftigten E 12 erheblich höhere Anforderungen im Sinne von z.B. fachlichem Know-How gestellt, als an den E 13-er.

Gleiches bei der Personalführung. Ein E 12-er kann zweite Leitungsebene sein, der E 13 jedoch völlig ohne Führungsverantwortung.

Insoweit steigen die Anforderungen mit jeder Stufe von E 9b bis E 12, nicht jedoch zu E 13. Für E 13 wird "nur" ein akademischer Zuschnitt benötigt.

Zum Beispiel:
Spitzenposition im öffentlichen Dienst durch Leitung großer Arbeitsbereiche bei Verantwortung für mehrere Arbeitsgruppen mit qualifizierten Gruppenleitern
= E 12

juristischer Bearbeiter im Vergaberecht
= E 13

--- End quote ---

Interessant, es wird aber (ggf. im kommunalen Umfeld oder) bei uns anders umgesetzt. Auch mit den Kommunen mit denen wir zusammenarbeiten ist der Aufbau ähnlich:

Amtsleiter = EG15
Bereichsleiter / stellv. Amtsleiter = EG14 / EG15
Teamleiter = EG13 (bzw. EG12 bei sinnvoller Besitzstandswahrung)
Sachbearbeiter = EG9 - EG12

Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant. Die Besoldung richtet sich ausschließlich an dem Aufgabenzuschnitt.

Spid:
Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

John Doe:

--- Zitat von: Spid am 19.05.2020 15:50 ---Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

--- End quote ---

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.

Organisator:

--- Zitat von: John Doe am 19.05.2020 15:48 ---Hierbei ist die formale Qualifikation weitestgehend irrelevant.

--- End quote ---

Wenn dies so wäre, würde der Behörde grundlegendes Eingruppierungswissen fehlen. Grundsätzlich müssen für die Entgeltgruppen bestimmte Qualifikationen vorliegen (z.B. abschlossenes Hochschulstudium für die E9b).

Ich glaube es gibt eher ein Delta zwischen deinem Verständnis von Eingruppierung und dem der Tarifvertragsparteien.

Spid:

--- Zitat von: John Doe am 19.05.2020 16:04 ---
--- Zitat von: Spid am 19.05.2020 15:50 ---Es gibt bei TB keine Besoldung. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.

--- End quote ---

Oh Gott. Hier haben wir wohl einen ganz speziellen Korinthenkacker. Ja, ich habe es gelesen. Du warst ja so freundlich mehrfach darauf hinzuweisen.

Naja, da muss viel (Dienst-?) Zeit bestehen um sich hier den ganzen Tag rumzutreiben.

--- End quote ---

Den Fehler hast Du nicht nur gemacht, sondern auch noch wiederholt - trotz Hinweises. Also projiziere Dein Versagen und Dein Unvermögen nicht auf mich. Zudem enthielt mein neuerlicher Beitrag einen deutlichen Hinweis zur Eingruppierung, der Dir aufgrund Deiner Äußerungen sehr offenkundig eben nicht bewußt ist.

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