Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Besoldungsunterschied zwischen EG12 und EG13 unangemessen?

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Spid:
Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?

WasDennNun:

--- Zitat von: Spid am 10.06.2020 12:39 ---Inwiefern wäre für einen akademischen Zuschnitt ein wissenschaftlicher Erkenntnisgewinn erforderlich?

--- End quote ---
Eben, dass ist wiedermal so ein Personalerirrtum, den ich schon mehrfach hörte.

Als ob Diplom Informatiker Tätigkeiten immer wissenschaftliches Arbeiten bedeutet! 
kk

Spid:
Na, wissenschaftliches Arbeiten meint es schon, es meint aber nicht Forschungsarbeit.

WasDennNun:
EDIT: EG13 fordert kein wissenschaftliches Arbeiten, sondern Tätigkeiten eines Diplom/Master Abschlusses, dass ist aber nicht zwingend gleichzusetzen mit wissenschaftliches Arbeiten.

Spid:
Der akademische Zuschnitt verlangt, daß die Tätigkeit die Fähigkeit erfordern, als einschlägig ausgebildeter Akademiker auf dem entsprechenden akademischen Fachgebiet Zusammenhänge zu überschauen und selbständig Ergebnisse unter Anwendung der im Studium vermittelten Methoden zu entwickeln.

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