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TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?

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ioanalucky:
Guten Morgen zusammen!

Ich bitte Euch um Hilfe. Ich arbeite als GKP in der Psychiatrie (KR7) und uns wurde angeboten, einen Antrag auf eine Höhergruppierung auf Grund der Beschäftigung im einem speziellen Pflegebereich zu stellen. Der Muster Antrag lautet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Geltung der zwischen der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) im Rahmen der Tarifrunde 2019 unter dem 02.03.2019 abgeschlossenen Änderungstarifverträge, soweit ich unter deren fachlichen und persönlichen Geltungsbereich falle.
Ich bitte, die Höhergruppierung rückwirkend zum 01.01.2019 vorzunehmen."

Am 01.01.2019 befand ich mich in der EG KR7 Stufe 3. Zum 01.10.2019 bin ich in die Stufe 4 KR 7 gestiegen.

Meine Frage an Euch: Welche Stufe wäre die richtige in Falle einer Höhergruppierung in die KR 8? Eine von der PA erhaltene Simulation platziert mich in die KR 8 Stufe 2, wodurch mein aktuelles Gehalt deutlich niedriger ausfallen würde. Ist das so richtig?
Vielen Dank!

Spid:
Eine Höhergruppierung von KR7/3 in KR8 führte in Stufe 2. Das ist so korrekt.

Isie:
Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.

ioanalucky:
Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?

Spid:
Gerechtigkeit ist bloßes subjektives Empfinden und tariflich unbeachtlich. Hier geht es um tarifrechtliche Sachverhalte und nicht das Streicheln von Gefühlchen.

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