Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?
ioanalucky:
Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage
Spid:
Das ist er. Du hingegen stelltest auf „Gerechtigkeit“ ab - und das ist lediglich ein Gefühlchen.
WasDennNun:
--- Zitat von: ioanalucky am 20.05.2020 08:25 ---Es ging mir auch nicht um "Gefühlchen", sondern um 500 Euro weniger im Monat durch einer "Höhergruppierung". Sollten diese tarifrechtliche Sachverhalte nicht objektiv und logisch sein? Wertschätzung den Pflegekräften gegenüber kam eh nie in Frage
--- End quote ---
Der Unterschied zwischen KR7S4 und KR8S2 beträgt 500€ ?
In welcher Tabelle kann man das nachlesen?
Da es bei diesen Höhergruppierung bei einigen ein zwischenzeitliche geringeres Entgelt geben kann, als ohne HG, ist sie ja einem Freigestellt.
Meines Wissens nach kann dir der AG, wenn er dich und deine Berufserfahrung wertschätzt und qualifiziertes Personal binden möchte, eine Zulage in höhe einer höheren Entgeltstufe zahlen.
Isie:
--- Zitat von: Isie am 20.05.2020 07:09 ---Die Ausschlussfrist für die Antragstellung ist am 31.03.20 abgelaufen.
--- End quote ---
Damit kann ein Antrag keine Wirkung mehr entfalten.
Spid:
Der Sachverhaltsschilderung ist nicht zu entnehmen, ob und ggfs. wann der Antrag gestellt wurde.
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