Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
TV-L KR Durch Höhergruppierung wesentlich niedriegeres Gehalt. Ist dies möglich?
Isie:
Wenn der Antrag bereits gestellt wurde, ist eine Simulation überflüssig. Wenn er noch nicht gestellt wurde, ist es zu spät.
Spid:
Es ist vielmehr in jedem Falle zu spät, sich Gedanken darüber zu machen.
Isie:
Man sollte schon mal überlegen, wo man einsparen kann, wenn man den Antrag rechtzeitig gestellt hat. Die Höhe der Gehaltseinbuße ist nebulös.
Lothar57:
--- Zitat von: ioanalucky am 20.05.2020 07:49 ---Findet Ihr es auch fair? Der Unterschied zwischen meinem aktuellen Gehalt und dem in der KR8 2 beträgt 500 Euro. Außerdem bedeutet diese sog. Höhergruppierung, dass ich, nach knappe 7 Jahre Berufserfahrung das gleiche Gehalt erhalten werde als die Kollegin die erst seit 5 Monaten examiniert ist...
Wo bleibt denn die Gerechtigkeit?
--- End quote ---
Das ist nicht gerecht. Natürlich nicht. Dahinter steckt die oft als diskriminierend empfundene Stufenregelung nach Einführung des TV-L im Jahr 2006. Der vorherige BAT kannte nur Altersstufen, die man bei einer Höhergruppierung mitnahm. Leider ist es den Gewerkschaften bis heute nicht gelungen, die Stufengleiche Höhergruppierung im TV-L durchzusetzen. Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.
Organisator:
--- Zitat von: Lothar57 am 20.05.2020 19:28 ---Beim Bund, in Hessen oder bei den Kommunen ist man da schon weiter.
--- End quote ---
Aber auch nicht weit genug, schließlich beginnt die Stufenlaufzeit bei Höhergruppierung von vorn. Wäre was für den Tarifverhandlungen 2020 - Thread.
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