Aha, also fällt neben den Zeitzuschlägen, ob mit oder ohne Freizeitausgleich, auch noch das eigentliche Entgelt für die zusätzlich geleisteten Stunden (100%) an.
Dies hatte ich in meiner Ausführung oben schlicht vergessen.
Ist eine Umwandlung des Entgelts dann in Zeitguthaben (also Freizeitausgleich) denkbar, wenn seitens der Vorgesetzten festgelegt wurde, dass nur der Zeitzuschlag ohne Freizeitausgleich, also 135% gewährt wird?