Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Bundeslandwechsel - Übernahme ohne Kündigung möglich?

(1/4) > >>

kleene01:
Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite seit einigen Jahren in Berlin in der Verwaltung - TV-L (Angestellte). Nun sehe ich mich nach Stellen um, gerne auch im Land Brandenburg. Gibt es eine Möglichkeit, nach Brandenburg zu wechseln, ohne kündigen zu müssen, denn dann hat man ja wieder eine neue Probezeit.

Danke für eure Hilfe!

MfG

Spid:
Die Probezeit entsteht nicht durch die Kündigung, sie entsteht durch die Einstellung.

Isie:
Ein Wechsel ohne Kündigung ginge nur als Versetzung. Eine Versetzung zu einem anderen Arbeitgeber ist tarifrechtlich nicht möglich.

Spid:
Selbstverständlich ginge ein Wechsel des AG auch ohne Kündigung und Versetzung, siehe §33 Abs. 1 lit. b) TV-L.

Isie:
Stimmt, das alte Arbeitsverhältnis könnte auch durch einen Auflösungsvertrag beendet werden. Das ändert aber nichts daran, dass eine Versetzung nicht möglich ist, da es sich um einen anderen Arbeitgeber handelt. Um zu einem anderen Arbeitgeber zu wechseln, muss zwingend ein Arbeitsvertrag geschlossen werden. Die Probezeit beim neuen Arbeitgeber ist aber durch schriftliche Vereinbarung abdingbar.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version