Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Bundeslandwechsel - Übernahme ohne Kündigung möglich?
Spid:
Eine Versetzung hast einzig Du ins Spiel gebracht.
Es ist schlicht so, wie ich bereits ausführte: die Kündigung führt nicht zu einer Probezeit, sondern die Einstellung. Ein Wechsel ist auch ohne Kündigung möglich. Damit sind die Fragen des TE abschließend beantwortet. Erwähnt sei noch, daß sich im unbefristeten Arbeitsverhältnis die Probezeit ohnehin nicht auswirkt.
Isie:
Warum wirkt sie sich nicht aus?
Spid:
Weil eine Probezeit im Tarifregime des TV-L bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen keine Wirkung entfaltet. Welche Wirkung erwartest Du denn?
Isie:
Der TE möchte eine Probezeit vermeiden, also ist es für ihn interessant, dass sie keine Wirkung hat, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt. Dann müsste er auch nicht ansprechen, dass er keine Probezeit möchte.
Was ich erwarte, ist eigentlich nicht relevant. Ich habe vermutet, dass die Nichtbewährung in der Probezeit ein Kündigungsgrund ist.
Texter:
Wenn der TE keine Probezeit möchte, kann er dies ja bei Einstellung verhandeln.
Das hat nur nicht die von vielen erhoffte Wirkung (Kündigungsschutz).
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