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Bundeslandwechsel - Übernahme ohne Kündigung möglich?

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Spid:

--- Zitat von: Isie am 23.05.2020 17:10 ---Der TE möchte eine Probezeit vermeiden, also ist es für ihn interessant, dass sie keine Wirkung hat, wenn er einen unbefristeten Arbeitsvertrag abschließt. Dann müsste er auch nicht ansprechen, dass er keine Probezeit möchte.
 
Was ich erwarte, ist eigentlich nicht relevant. Ich habe vermutet, dass die Nichtbewährung in der Probezeit ein Kündigungsgrund ist.

--- End quote ---

In der Wartezeit des KSchG bedarf es keines Kündigungsgrundes.

Spid:

--- Zitat von: Texter am 23.05.2020 17:14 ---Wenn der TE keine Probezeit möchte, kann er dies ja bei Einstellung verhandeln.

Das hat nur nicht die von vielen erhoffte Wirkung (Kündigungsschutz).

--- End quote ---

Genau genommen hat es bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, auf das der TV-L Anwendung findet, überhaupt keine Wirkung.

BerlinBerlin1:

--- Zitat von: kleene01 am 22.05.2020 22:40 ---Hallo,

ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich arbeite seit einigen Jahren in Berlin in der Verwaltung - TV-L (Angestellte). Nun sehe ich mich nach Stellen um, gerne auch im Land Brandenburg. Gibt es eine Möglichkeit, nach Brandenburg zu wechseln, ohne kündigen zu müssen, denn dann hat man ja wieder eine neue Probezeit.

Danke für eure Hilfe!

MfG

--- End quote ---

Du könntest auch zu einer AöR des Landes Berlin wechseln. Bei einigen von denen wird Dir sogar
die Beschäftigungszeit beim Land anerkannt.

http://gesetze.berlin.de/jportal/?quelle=jlink&query=BetrG+BE+%C2%A7+15&psml=bsbeprod.psml&max=true

Inwiefern sich daraus vielleicht ein Vertrag automatisch ohne neue Probezeit ergibt,
kann ich Dir allerdings nicht sagen.
Aber hier gibt es ja einen Experten, vielleicht weiß der ja Rat.

Isie:

--- Zitat von: Spid am 23.05.2020 17:15 ---In der Wartezeit des KSchG bedarf es keines Kündigungsgrundes.

--- End quote ---
Die Wartezeit ist ebenfalls abdingbar.

Spid:
Das ist so zutreffend, wie es nichts mit der Probezeit, deren Wirkung oder des fehlenden Erfordernis eines Kündigungsgrundes in der Wartezeit zu tun hat.

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