Autor Thema: Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?  (Read 8555 times)

Kölner

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Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt: Ich habe vor ca 6 Wochen die mündliche Zusage für die befristete Anstellung als Mitarbeiter in einem Bundesministerium erhalten. Kurze Zeit später auch die schriftliche Zusage, in der bereits angegeben ist, wann und wo ich mich zum ersten Arbeitstag zu melden habe und bis wann der Vertrag befristet sein wird.
Die Zusage erfolgte unter der Bedingung, dass mein Führungszeugnis einwandfrei ist und das dieses vom Ministerium eingeholt wird.

Nun sind bereits einige Wochen vergangen und ich habe immer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Führungszeugnis ist makellos und ich habe bereits mit meiner zukünftigen Vorgesetzten gesprochen um sie kennen zu lernen. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitsbeginn dort klappt. Trotzdem sitze ich auf heißen Kohlen, da ich keinen schriftlichen Vertrag habe.

Ist es üblich, dass man seinen Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag bekommt? Ich habe zudem gehört, dass der Vertrag unbefristet gilt, sollte ich die Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aufnehmen, auch wenn vorher eine Befristung abgesprochen war. Das wäre für mich natürlich super.

Ich weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll. Bei der Personalabteilung darauf drängen, dass sie mir einen Vertrag zuschicken  oder abwarten und einfach zum ersten Arbeitstag hin gehen?

Danke im vorraus für eure Hilfe.

WasDennNun

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #1 am: 25.05.2020 09:42 »
Gehe am ersten Arbeitstag zur Arbeit, der Rest wird sich dann schon zeigen.
Hoffen nicht auf so etwas wie, ich klage mich ein, damit hast du einen schlechten Start.

Lars73

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #2 am: 25.05.2020 09:59 »
Bei uns geht es am ersten Tag zum Personalreferat. Dort erfolgt Vertragsunterschrift und dann geht es zum eigentlichen Einsatzbereich.  Hast du ein Schreiben wo du dich am ersten Tag melden sollst.

Casiopeia1981

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #3 am: 25.05.2020 10:03 »
Sofern man dir nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag vorlegen sollte, herzlichen Glückwunsch!

In der Konstellation würde die Befristungsabrede vor einem Arbeitsgericht wohl keinen Bestand haben und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen.

Lars73

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #4 am: 25.05.2020 10:05 »
Wobei der Arbeitsbeginn von einer verantwortlichen Person toleriert werden müsste. Wenn du einfach zum Referat gehst und dort arbeitest bindet es den Arbeitgeber in der Regel nicht. Es müsste schon unter Kenntnis des Personalreferates etc. sein.

Kölner

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #5 am: 25.05.2020 10:12 »
Danke für die schnelle Rückmeldung. Es beruhigt mich, dass es wohl "üblich" ist, dass man erst am ersten Tag einem Vertrag erhält. Mich hat es nervös gemacht, da ich bisher noch nichts anderes als die schriftliche Zusage in der Hand habe. Ich weiß von Bekannten, die im Landesdienst sind, dass hier Angestellter bereits vorher den Vertrag unterzeichnen.
Auf der Zusage ist bereits vermerkt wo und wann ich mich am ersten Tag zu melden habe (beim Personal-Referat) und auch der Personalbogen, den ich ausgefüllt mitbringen soll, ist bereits angeheftet.

RsQ

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #6 am: 25.05.2020 10:18 »
Danke für die schnelle Rückmeldung. Es beruhigt mich, dass es wohl "üblich" ist, dass man erst am ersten Tag einem Vertrag erhält.
Hier im Forum liest man gelegentlich auch von Fällen, wo auch Wochen nach Arbeitsbeginn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Da frage ich mich dann immer, wie man sich an Tag 1 bspw. in Sachen Krankenversicherung kümmern soll (sofern hier entsprechende Schritte nötig sind) ...

Lars73

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #7 am: 25.05.2020 10:26 »
Hier im Forum liest man gelegentlich auch von Fällen, wo auch Wochen nach Arbeitsbeginn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Da frage ich mich dann immer, wie man sich an Tag 1 bspw. in Sachen Krankenversicherung kümmern soll (sofern hier entsprechende Schritte nötig sind) ...
Naja dazu braucht es ja keines schriftlichen Arbeitsvertrags. Ggf. muss man sich halt die notwendige Bescheinigung vom Arbeitgeber erstellen lassen.

Feidl

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #8 am: 26.05.2020 09:02 »
Anfangs war ich verwirrt, als ich den Betreff "Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?" im Unterforum Beamte des Bundes und Soldaten las.  ???

sr4711

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Antw:Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
« Antwort #9 am: 05.06.2020 22:37 »
Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt: Ich habe vor ca 6 Wochen die mündliche Zusage für die befristete Anstellung als Mitarbeiter in einem Bundesministerium erhalten. Kurze Zeit später auch die schriftliche Zusage, in der bereits angegeben ist, wann und wo ich mich zum ersten Arbeitstag zu melden habe und bis wann der Vertrag befristet sein wird.
Die Zusage erfolgte unter der Bedingung, dass mein Führungszeugnis einwandfrei ist und das dieses vom Ministerium eingeholt wird.

Nun sind bereits einige Wochen vergangen und ich habe immer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Führungszeugnis ist makellos und ich habe bereits mit meiner zukünftigen Vorgesetzten gesprochen um sie kennen zu lernen. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitsbeginn dort klappt. Trotzdem sitze ich auf heißen Kohlen, da ich keinen schriftlichen Vertrag habe.

Ist es üblich, dass man seinen Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag bekommt? Ich habe zudem gehört, dass der Vertrag unbefristet gilt, sollte ich die Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aufnehmen, auch wenn vorher eine Befristung abgesprochen war. Das wäre für mich natürlich super.

Ich weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll. Bei der Personalabteilung darauf drängen, dass sie mir einen Vertrag zuschicken  oder abwarten und einfach zum ersten Arbeitstag hin gehen?

Danke im vorraus für eure Hilfe.

Übliches Vorgehen in diesem Bereich.

Alles relevante steht ja in dem "Arbeitsantrittsschreiben".