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Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?
Kölner:
Hallo liebes Forum,
folgender Sachverhalt: Ich habe vor ca 6 Wochen die mündliche Zusage für die befristete Anstellung als Mitarbeiter in einem Bundesministerium erhalten. Kurze Zeit später auch die schriftliche Zusage, in der bereits angegeben ist, wann und wo ich mich zum ersten Arbeitstag zu melden habe und bis wann der Vertrag befristet sein wird.
Die Zusage erfolgte unter der Bedingung, dass mein Führungszeugnis einwandfrei ist und das dieses vom Ministerium eingeholt wird.
Nun sind bereits einige Wochen vergangen und ich habe immer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Führungszeugnis ist makellos und ich habe bereits mit meiner zukünftigen Vorgesetzten gesprochen um sie kennen zu lernen. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitsbeginn dort klappt. Trotzdem sitze ich auf heißen Kohlen, da ich keinen schriftlichen Vertrag habe.
Ist es üblich, dass man seinen Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag bekommt? Ich habe zudem gehört, dass der Vertrag unbefristet gilt, sollte ich die Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aufnehmen, auch wenn vorher eine Befristung abgesprochen war. Das wäre für mich natürlich super.
Ich weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll. Bei der Personalabteilung darauf drängen, dass sie mir einen Vertrag zuschicken oder abwarten und einfach zum ersten Arbeitstag hin gehen?
Danke im vorraus für eure Hilfe.
WasDennNun:
Gehe am ersten Arbeitstag zur Arbeit, der Rest wird sich dann schon zeigen.
Hoffen nicht auf so etwas wie, ich klage mich ein, damit hast du einen schlechten Start.
Lars73:
Bei uns geht es am ersten Tag zum Personalreferat. Dort erfolgt Vertragsunterschrift und dann geht es zum eigentlichen Einsatzbereich. Hast du ein Schreiben wo du dich am ersten Tag melden sollst.
Casiopeia1981:
Sofern man dir nach Arbeitsbeginn einen Arbeitsvertrag vorlegen sollte, herzlichen Glückwunsch!
In der Konstellation würde die Befristungsabrede vor einem Arbeitsgericht wohl keinen Bestand haben und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis bestehen.
Lars73:
Wobei der Arbeitsbeginn von einer verantwortlichen Person toleriert werden müsste. Wenn du einfach zum Referat gehst und dort arbeitest bindet es den Arbeitgeber in der Regel nicht. Es müsste schon unter Kenntnis des Personalreferates etc. sein.
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