Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?

<< < (2/2)

Kölner:
Danke für die schnelle Rückmeldung. Es beruhigt mich, dass es wohl "üblich" ist, dass man erst am ersten Tag einem Vertrag erhält. Mich hat es nervös gemacht, da ich bisher noch nichts anderes als die schriftliche Zusage in der Hand habe. Ich weiß von Bekannten, die im Landesdienst sind, dass hier Angestellter bereits vorher den Vertrag unterzeichnen.
Auf der Zusage ist bereits vermerkt wo und wann ich mich am ersten Tag zu melden habe (beim Personal-Referat) und auch der Personalbogen, den ich ausgefüllt mitbringen soll, ist bereits angeheftet.

RsQ:

--- Zitat von: Kölner am 25.05.2020 10:12 ---Danke für die schnelle Rückmeldung. Es beruhigt mich, dass es wohl "üblich" ist, dass man erst am ersten Tag einem Vertrag erhält.

--- End quote ---
Hier im Forum liest man gelegentlich auch von Fällen, wo auch Wochen nach Arbeitsbeginn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Da frage ich mich dann immer, wie man sich an Tag 1 bspw. in Sachen Krankenversicherung kümmern soll (sofern hier entsprechende Schritte nötig sind) ...

Lars73:

--- Zitat von: RsQ am 25.05.2020 10:18 ---Hier im Forum liest man gelegentlich auch von Fällen, wo auch Wochen nach Arbeitsbeginn kein schriftlicher Vertrag vorliegt. Da frage ich mich dann immer, wie man sich an Tag 1 bspw. in Sachen Krankenversicherung kümmern soll (sofern hier entsprechende Schritte nötig sind) ...

--- End quote ---
Naja dazu braucht es ja keines schriftlichen Arbeitsvertrags. Ggf. muss man sich halt die notwendige Bescheinigung vom Arbeitgeber erstellen lassen.

Feidl:
Anfangs war ich verwirrt, als ich den Betreff "Schriftlichen Arbeitsvertrag vor Arbeitsanfang?" im Unterforum Beamte des Bundes und Soldaten las.  ???

sr4711:

--- Zitat von: Kölner am 25.05.2020 09:35 ---Hallo liebes Forum,

folgender Sachverhalt: Ich habe vor ca 6 Wochen die mündliche Zusage für die befristete Anstellung als Mitarbeiter in einem Bundesministerium erhalten. Kurze Zeit später auch die schriftliche Zusage, in der bereits angegeben ist, wann und wo ich mich zum ersten Arbeitstag zu melden habe und bis wann der Vertrag befristet sein wird.
Die Zusage erfolgte unter der Bedingung, dass mein Führungszeugnis einwandfrei ist und das dieses vom Ministerium eingeholt wird.

Nun sind bereits einige Wochen vergangen und ich habe immer noch keinen schriftlichen Arbeitsvertrag. Mein Führungszeugnis ist makellos und ich habe bereits mit meiner zukünftigen Vorgesetzten gesprochen um sie kennen zu lernen. Ich gehe also davon aus, dass der Arbeitsbeginn dort klappt. Trotzdem sitze ich auf heißen Kohlen, da ich keinen schriftlichen Vertrag habe.

Ist es üblich, dass man seinen Arbeitsvertrag erst am ersten Arbeitstag bekommt? Ich habe zudem gehört, dass der Vertrag unbefristet gilt, sollte ich die Arbeit ohne schriftlichen Vertrag aufnehmen, auch wenn vorher eine Befristung abgesprochen war. Das wäre für mich natürlich super.

Ich weiß gerade nicht, wie ich mich verhalten soll. Bei der Personalabteilung darauf drängen, dass sie mir einen Vertrag zuschicken  oder abwarten und einfach zum ersten Arbeitstag hin gehen?

Danke im vorraus für eure Hilfe.

--- End quote ---

Übliches Vorgehen in diesem Bereich.

Alles relevante steht ja in dem "Arbeitsantrittsschreiben".

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version