Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Teilzeit - Mehrarbeit + Überstunden aufgrund Corona
Novus:
Folgende Situation:
Ein eigentlich Vollbeschäftigter geht in befristete Teilzeit (34,5 Stunden).
Er arbeitet im Schichtdienst. Die Dienstpläne werden im Halbjahresrhytmus geschrieben und seine Teilzeit wurde entsprechend berücksichtigt.
Nun fallen in seinem Arbeitsgebiet mehrere Kollegen Coronabedingt aus, die Arbeitsbelastung ist allgemein gestiegen (aufgrund Hygienebestimmungen etc.) und es gelten Notschichtpläne die alle Mitarbeiter zu Überstunden zwingen.
Es ist mit etwa 10 zusätzlichen Stunden pro Woche zu rechnen die am Arbeitsplatz oder auf Dienstreise (Arbeitszeit) verbracht werden müssen.
Wie ist nun eurer Meinung nach mit anfallenden Mehrarbeitsstunden bzw. darauf folgenden Überstunden zu verfahren?
Danke und Grüße
Spid:
Die Unterscheidung zwischen der Vergütung von Mehrarbeit und Überstunden dürfte angesichts aktueller Rechtsprechung nicht haltbar sein. Überstunden können erst nach dem Schichtplanturnus anfallen.
Novus:
Ja danke, die Rechtssprechung zu Mehrarbeit und Überstunden ist mir bekannt.
Aber wie soll ich bitte verstehen, dass Überstunden erst nach dem Schichtplanturnus anfallen können? Wenn Krankheitsvertretungen geleistet werden müssen - oder unvohergesehene Problemstellungen auftreten sollen keine Überstunden angewiesen werden dürfen?
Der Schichtplanturnus wurde aufgrund der Notsituation geändert - so das jetzt eben zu viele Stunden anfallen.
"Nein den Regler vom Kernkraftwerk wird Heute Abend niemand zurückdrehen, viel Erfolg beim Supergau!"
Praktische Hinweise bitte, die Stunden werden geleistet, müssen geleistet werden weil schlimmstenfalls Menschenleben davon abhängen.
Grüße
Spid:
Menschenleben sind tariflich unbeachtlich. Überstunden können bei Schichtarbeit erst am Ende des Schichtplanturnus anfallen. Sie können ohnehin nicht angeordnet werden. Vielmehr werden aus angeordneten Arbeitsstunden u.U. Überstunden.
Novus:
Verstanden, wenn also nach dem Turnus festeht, dass zu viele Stunden geleistet wurden sind diese entsprechend als Überstunden zu vergüten?
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