Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion

[Allg] Antrag auf Anerkennung eines privat. Kraftfahrzeugs §6 LRKG -> Motorrad

<< < (2/3) > >>

Anonym:
§ 102 LBG – Ersatz von Sachschaden (1)



(1) Sind durch plötzliche äußere Einwirkung in Ausübung oder infolge des Dienstes Kleidungsstücke oder sonstige Gegenstände, die der Beamte mit sich geführt hat, beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen, ohne dass ein Körperschaden entstanden ist, so kann dem Beamten dafür Ersatz geleistet werden. § 31 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Sätze 1 und 2 des Beamtenversorgungsgesetzes gilt entsprechend.


(2) Ersatz kann auch geleistet werden, wenn ein während einer Dienstreise oder eines Dienstganges abgestelltes, aus triftigem Grund im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 2 Satz 1 des Landesreisekostengesetzes benutztes privateigenes Kraftfahrzeug durch plötzliche äußere Einwirkung beschädigt oder zerstört worden oder abhanden gekommen ist und sich der Grund zum Verlassen des Kraftfahrzeuges aus der Ausübung des Dienstes ergeben hat. Satz 1 gilt entsprechend, wenn ein privateigenes Kraftfahrzeug für den Weg nach und von der Dienststelle benutzt wurde und dessen Benutzung wegen der Durchführung einer Dienstreise oder eines Dienstganges mit diesem Kraftfahrzeug am selben Tag erforderlich gewesen ist.


(3) Ersatz wird nur geleistet, soweit Ersatzansprüche gegen Dritte nicht bestehen oder nicht verwirklicht werden können. Ersatz wird nicht geleistet, wenn der Beamte

1.

den Schaden vorsätzlich herbeigeführt hat,


2.

das Schadensereignis nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von drei Monaten, im Fall des Absatzes 2 von einem Monat nach seinem Eintritt beim Dienstvorgesetzten oder bei der für die Festsetzung der Ersatzleistung zuständigen Stelle gemeldet hat.





(4) Über die Ersatzleistung entscheidet die oberste Dienstbehörde. Die Ministerien werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Befugnisse auf andere Stellen zu übertragen. Die zur Durchführung erforderliche Verwaltungsvorschrift erlässt das Finanzministerium

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Aus der Praxis weiß ich, das zum Beispiel defekte Reifen schon übernommen wurden.

Spid:
Wurde die Reifen von jemandem aufgeschlitzt? Oder wie kommt es bei einem abgestellten Kfz zu „defekten“ Reifen?

Dakmer:
Ich würde nicht meinen privaten PKW für Dienstfahrten nutzen. Wo ist denn da der Vorteil? Ich würde auch nicht meinem Arbeitgeber einen Gefallen tun und mein Auto für die Arbeit runterschlumzen.
Wir fahren allein im Dienstwagen.

Anonym:

--- Zitat von: Spid am 26.05.2020 16:15 ---Wurde die Reifen von jemandem aufgeschlitzt? Oder wie kommt es bei einem abgestellten Kfz zu „defekten“ Reifen?

--- End quote ---

Das weiß ich nicht. Es ist auf einer Baustelle passiert.

Tagelöhner:
Ein Vorteil könnte beispielsweise sein, dass man auch in der Freizeit am Zielort der Dienstreise frei über sein Fahrzeug verfügen kann um Dinge zu unternehmen, wohingegen das mit dem Dienstwagen sicher nicht ohne weiteres von der Dienstreisegenehmigung abgedeckt ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version