Ich erfreue mich weiterhin über die Erkenntnis, die ich durch Spid erfahren habe, nämlich
dass ich weiterhin eine Leistungserbringung zum Zeitpunkt B fördern kann, die über die Leistung mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt A hinausgeht, wir somit eine Leistungssteigerung bei unseren Mitarbeitern erreichen.
Glücklicherweise ist dies dann keine unangemessene Inanspruchnahme der Kräfte der AN, weil sie ja durch die Steigerung der Leistungsfähigkeit erreicht werden und somit es sich um ein Anstieg der Leistung mittlerer Art und Güte zum Zeitpunkt B im Verhältnis zum Zeitpunkt A handelt und nicht eine Leistungserbringung, die über der aktuellen Leistung mittlerer Art und Güte hinausgeht, wie ich es ohne Nennung des Bezugssystems formuliert habe. Und ich kurzfristig der irrigen Meinung war, dass mein AG möglicherweise seine AG-Pflichten nicht nachkommen könnte und wir die Gesundheit der MA gefährden.
Aber dank Spid habe ich erkannt, dass dies ja nicht der Fall ist, da man ja nur die Rechtsbegriffe richtig verwenden muss.
Also können wir weiter machen und eine Leistungssteigerung mit Mitteln machen, die einigen anderen AGs fremd bleiben werden.