Mal wieder eine Frage von mir im Zusammenhang mit Bewerbungen und Besetzungsverfahren (irgendwann kommt der Tag, an dem ich
alles weiß
- und/oder mit einer Bewerbung erfolgreich war) ...
Kürzlich erhielt ich ja eine Absage mit der Begründung, ein anderer Bewerber sei "überdurchschnittlich qualifiziert" gewesen. In diesem Zusammenhang stolperte ich aktuell bei einer Ausschreibung über folgende Anforderung:
Voraussetzung ist ein mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss (FH) abgeschlossenes
Hochschulstudium
Ich habe einen M.A.-Abschluss. Gehen wir mal davon aus, dass sich alle anderen Bewerber auf Bachelor-Niveau bewegen
würden - wäre dann der "höhere" Abschluss auch etwas, das in der Gesamtschau den Ausschlag hin zu "überdurchschnittlich qualifiziert" geben könnte?