Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Antrag Überprüfung der Eingruppierung

<< < (3/5) > >>

Tina:

--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 10:34 ---Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.

--- End quote ---
OK, Also müsste ich am besten einen Anwalt fragen?

Spid:
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?

Tina:

--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 11:16 ---Was müßtest Du einen Anwalt fragen?

--- End quote ---
Ob EG 11 oder 13 korrekt wäre.

Spid:
Der äußert auch nur eine Rechtsmeinung - und sofern es kein Spezialist im Eingruppierungsrecht des öD ist, auch keine sonderlich fundierte. Aufschluß über die Eingruppierung bringt das Ergebnis einer Eingruppierungsfeststellungsklage.

D-x:
Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du dich auch an diese wenden. Das ist gegenüber dem Anwalt wahrscheinlich zumindest kostengünstiger, wenngleich es ebenso nur eine Rechtsmeinung ist.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version