Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Tina:
--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 10:34 ---Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.
--- End quote ---
OK, Also müsste ich am besten einen Anwalt fragen?
Spid:
Was müßtest Du einen Anwalt fragen?
Tina:
--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 11:16 ---Was müßtest Du einen Anwalt fragen?
--- End quote ---
Ob EG 11 oder 13 korrekt wäre.
Spid:
Der äußert auch nur eine Rechtsmeinung - und sofern es kein Spezialist im Eingruppierungsrecht des öD ist, auch keine sonderlich fundierte. Aufschluß über die Eingruppierung bringt das Ergebnis einer Eingruppierungsfeststellungsklage.
D-x:
Wenn Du in einer Gewerkschaft bist, kannst Du dich auch an diese wenden. Das ist gegenüber dem Anwalt wahrscheinlich zumindest kostengünstiger, wenngleich es ebenso nur eine Rechtsmeinung ist.
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