Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Antrag Überprüfung der Eingruppierung
Organisator:
--- Zitat von: Tina am 27.05.2020 07:24 ---
--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 07:22 ---Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.
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Und das bedeutet?
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Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
Tina:
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Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
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Ok, also darf man mal "höflich anfragen" , aber noch nicht mal eine Antwort erwarten?
Kann mir passieren, dass der AG mich von der jetzigen P 14 in die für mich ungüstigere EG 11 eingruppiert?
Spid:
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Tina:
--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 10:30 ---Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
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Der AG stellt aber fest, welches Gehalt zu überweise ist ;-)
Und er darf in dieser Feststellung auch grosszügig sein....wir Master haben bereits VOR 2017 deutlich mehr bekommen als tariflich vorgesehen war.
Spid:
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.
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