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Antrag Überprüfung der Eingruppierung

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Organisator:

--- Zitat von: Tina am 27.05.2020 07:24 ---
--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 07:22 ---Ein solcher Antrag ist schlicht ohne jegliche rechtliche Bewandtnis.

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Und das bedeutet?

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Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.

Tina:

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Das bedeutet, dass der Arbeitgeber diesen Antrag noch nicht einmal ignorieren muss.
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Ok, also darf man mal "höflich anfragen" , aber noch nicht mal eine Antwort erwarten?

Kann mir passieren, dass der AG mich von der jetzigen P 14 in die für mich ungüstigere EG 11 eingruppiert?

Spid:
Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

Tina:

--- Zitat von: Spid am 27.05.2020 10:30 ---Der AG gruppiert überhaupt nicht ein. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.

--- End quote ---
Der AG stellt aber fest, welches Gehalt zu überweise ist ;-)
Und er darf in dieser Feststellung auch grosszügig sein....wir Master haben bereits VOR 2017 deutlich mehr bekommen als tariflich vorgesehen war.

Spid:
Nein, der Tarifvertrag legt fest, welches Entgelt zu zahlen ist. Der AG äußert dazu nur eine Rechtsmeinung, die den Entgeltanspruch nicht berührt.

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