Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
nicht rechtmäßige Eingruppierung Straßenmeisterei EG 3 - 5?
Bund:
Hallo zusammen,
ist es eigentlich rechtens, dass jemand, der als Straßenwärter eingestellt ist nur die EG 3 bekommen hat? Kollegen, welche die gleichen Arbeiten verrichten bekommen die EG 5. Widerspruch auf Höhergruppierung wurde mit der Begründung abgelehnt, dass der erlernte Beruf (Kanalbauer) kein verwandter Beruf wäre. Meines Erachtens sollte doch aber hier der TVÖD §12 Abs 2 greifen?
Spid:
Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?
Bund:
Ja TV-L
Spid:
Dann ist eine Wirkung von §12 Abs. 2 TVÖD ausgeschlossen.
Bund:
Mit welcher Begründung gilt der Ausschluss? Der TV-L ist doch die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und damit auch der Eingruppierung.
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