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nicht rechtmäßige Eingruppierung Straßenmeisterei EG 3 - 5?

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Spid:
Ja, eben.

Organisator:

--- Zitat von: Bund am 28.05.2020 14:50 ---Mit welcher Begründung gilt der Ausschluss? Der TV-L ist doch die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und damit auch der Eingruppierung.

--- End quote ---

Wenn TV-L gilt treffen die Regelungen des TVöD nicht zu. Ganz bestimmt gibt es eine vergleichbare Regelung auch im TV-L.

Lars73:
TV-L ist nicht TvöD. Es gibt zwar eine analoge Regelung im TV-L (dort § 12 Abs. 1 TV-L). Allerdings sieht die Entgeltordnung ggf. eine unterschiedliche Eingruppierung von Personen mit Ausbildung und entsprechender Tätigkeit und Beschäftigten ohne eine solche Ausbildung vor.

Bund:
ok, als müssen ggf. zwingend beide Voraussetzungen (Tätigkeitsmerkmale + Berufsausbildung) gegeben sein um in die EG eingruppiert zu werden?

Spid:
In Teil III der EGO ist das in den allermeisten Fällen so.

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