Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
nicht rechtmäßige Eingruppierung Straßenmeisterei EG 3 - 5?
Spid:
Ja, eben.
Organisator:
--- Zitat von: Bund am 28.05.2020 14:50 ---Mit welcher Begründung gilt der Ausschluss? Der TV-L ist doch die Grundlage des Arbeitsverhältnisses und damit auch der Eingruppierung.
--- End quote ---
Wenn TV-L gilt treffen die Regelungen des TVöD nicht zu. Ganz bestimmt gibt es eine vergleichbare Regelung auch im TV-L.
Lars73:
TV-L ist nicht TvöD. Es gibt zwar eine analoge Regelung im TV-L (dort § 12 Abs. 1 TV-L). Allerdings sieht die Entgeltordnung ggf. eine unterschiedliche Eingruppierung von Personen mit Ausbildung und entsprechender Tätigkeit und Beschäftigten ohne eine solche Ausbildung vor.
Bund:
ok, als müssen ggf. zwingend beide Voraussetzungen (Tätigkeitsmerkmale + Berufsausbildung) gegeben sein um in die EG eingruppiert zu werden?
Spid:
In Teil III der EGO ist das in den allermeisten Fällen so.
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