Mehrere Bewerbungen kommen nicht schlecht an. Solange alle Profile auf den Bewerber passen und nicht der Eindruck erweckt wird, man würde sich planlos auf alles mögliche bewerben, unterstreicht dies nur das Interesse an einer Tätigkeit in der jeweiligen Behörde.
Zu Amtsschimmel sei noch angemerkt, dass die 18 Monate hauptberufliche Tätigkeiten (§ 20 Satz 1 Nr. 2 BLV) ggf. auch durch die Tätigkeit in der Privatwirtschaft bereits (teilweise) erfüllt sein könnten. Allerdings sehen Behörden oft eine Mindestzeit in der eigenen Behörde vor, bevor man dort einen Antrag auf Verbeamtung stellen kann. Diese ist jedoch immer geringer als die geforderten hauptberuflichen Zeiten für die jeweilige Laufbahngruppe.
Auf Verbeamtung besteht aber kein Rechtsanspruch und dieser wird auch teilweise restriktiv gehandhabt bei Quereinsteigern, wenn die Behörde eine eigene Laufbahnausbildung für den gehobenen Dienst hat.
Sofern man also die drei Jahre Studium/Ausbildung mit den geringeren Anwärterbezügen auf sich nehmen will, fährt man damit meines Erachtens wesentlich besser, wenn es einen erstens auf eine sichere und schnelle Verbeamtung und zweitens auf Verwendungsbreite ankommt.