Aber vielleicht könnt Ihr mir da doch weiter helfen. Mir sind keinerlei Aufgaben schriftlich übertragen worden.
Dann schreibe dir doch einfach mal selber auf, was deine Arbeitsvorgänge sind, bzw. welche du gerne hättest.
Gehe damit zum Personaler frage Ihn ob dies deine auszuübenden Tätigkeiten sind und dass er dieses bitte bestätigen soll, da du ja nicht wüsstest, was du machen darfst oder sollst.
Und du Angst hast abgemahnt zu werden, wenn du nicht übertragenden Tätigkeiten ausübst.
Alternativ, soll er dir deine auszuübenden Tätigkeiten mitteilen.
ach ja und weise darauf hin, dass du wenn er in einer Woche da nichts schriftliches vermelden läßt, du leider nicht mehr arbeiten kannst, da du ja nicht weißt, was du arbeiten darfst.
Verwaltung mit Verwaltung bekämpfen....
Einfach ein Vertrag als Beschäftigter der Gemeinde XY. Den genauen Wortlaut müsste ich nachsehen, bevor ich wieder zerhackstückt werde. (Man möchte sich als AG ja nicht gerne auf eine genaue Bezeichnung der auszuübenden Tätigkeit festlegen, um das "Direktionsrecht" möglichst flexibel zu gestalten. Das ist aber ein anderes Thema und nicht Grundlage meines Anliegens)
Sofern es nicht absolut "artfremde" Dinge sind und insbesondere wenn es keine EG Änderungen nach sich zieht, kann der AG jederzeit per Direktionsrecht dich von einer zur anderen Tätigkeit jagen, egal was da irgendwo steht.
Bin ich da so auf dem Holzweg, wenn ich annehme, dass, wenn meine Tätigkeiten mit dem Fachwissen in der Tiefe und Breite richtig dargelegt werden, (natürlich mit den dazu notwendigen prozentualen Zeitanteilen), ich eine Chance hätte doch noch irgendwie eine positive Gruppenentwicklung in meinem Sinne zu erreichen?
Wenn deine auszuübenden Tätigkeiten (nicht die ausgeübten) Höherwertig sind, dann bekommst du auch das Entgelt der höheren EG, theoretisch automatisch und ohne Eingriffsmöglichkeit des AGs