Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsberechnung anteilig
Spid:
Erstens ergibt sich E13/3 bei Höhergruppierung aus S11b/4, so daß der Einwand diesbezüglich bereits Unfug ist, und zweitens ist es aus den bereits ausgeführten Gründen völlig unbeachtlich, ob etwas für ein neues Arbeitsverhältnis spräche.
Isie:
Woraus ergibt sich das? Ich komme nur auf Stufe 2.
Isie:
Und wie erkennst du aus dem geschilderten Sachverhalt, dass es kein neues Arbeitsverhältnis ist?
Spid:
Es ist keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschildert worden und der AG hat nicht zum Ablauf des 14.05.20 abgerechnet.
Isie:
Die Stufenzuordnung ergibt nach § 17 Abs. 4 Satz 1 die Stufe 2.
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