Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Gehaltsberechnung anteilig
Isie:
Vielleicht ist das Entgelt noch nicht angepasst. Warte den nächsten Monat ab.
klärung:
Also wären aber tatsächlich die E13 / 3 als Entgelt richtig?
Die Summe die dieses mal überwiesen wurde, habe ich noch nie erhalten und unterscheidet sich bloß mit 50 Euro von meinem alten Gehalt.
Danke für die Antworten
Isie:
Wenn es eine Höhergruppierung innerhalb desselben Arbeitsverhältnisses war, steht dir für den ganzen Monat Entgelt nach E 13 zu.
Spid:
Es handelt sich um eine Höhergruppierung und mithin gilt die von mir genannte Norm. Einzig bei einer Befristung, die am 14.05.20 geendet hätte und einer Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses hätte es anders ausgestaltet werden können. Da der AG aber nicht mit Ablauf des 14.05.20 das bisherige Arbeitsverhältnis abgerechnet und ggfs. Urlaub abgegolten hat, wäre eine selbst eine solche Ausgestaltung nunmehr verunmöglicht, da der AG sich nicht widersprüchlich verhalten darf.
Isie:
Die Stufenzuordnung passt aber nicht zu einer Höhergruppierung, sondern spricht für ein neues Arbeitsverhältnis mit ausgehandelter Stufe 3.
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