Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf ich mich weigern?
dikayalumi:
Hallo,
ich bin Personalsachbearbeiterin im TV-L Bereich. Ich bin u. a. für Eingruppierungen von E1 bis E13 zuständig und denke, dass ich durch meine mittlerweile 8 Jahre Erfahrung und einige Seminare, die Eingruppierung jeweils feststellen kann.
Mein Problem sind meine Vorgesetzten. Es sind bestimmte Eingruppierungen gewollt, die ich anhand der Tätigkeiten nicht feststellen kann. Nun ist so, dass mein Chef für eine bestimmte Sache festgelegt hat, diese sei mit E 10 zu bewerten, das sei richtig, ich solle das so mit unterzeichnen. Das ist nicht die einzige Sache, die E10 ist hierbei nur ein Beispiel.
Ich habe vor meine Unterschrift zu verweigern und habe auch nicht vor an der weiteren Erstellung der Tätigkeitsbeschreibung mitzuwirken. Nur, darf ich das tatsächlich oder ist das Arbeitsverweigerung? Gezwungen werden kann ich ja wohl kaum, aber habe ich andere Konsequenzen zu befürchten, wenn ich bei einer offensichtlich falschen Sache nicht mitmache?
Danke schon mal.
Spid:
Je nachdem, welche Wirkung die Unterschrift haben soll, könnte diese ggfs. verweigert werden. Die Verweigerung der Mitwirkung an der Tätigkeitsbeschreibung wäre eine Arbeitsverweigerung. Bei mir würde ich die Anweisung, daran mitzuwirken, genau einmal unter Schilderung der Konsequenzen wiederholen, danach wäre das Arbeitsverhältnis bei Fortsetzung der Arbeitsverweigerung, die damit zu einer beharrlichen wird, nach der Zeit beendet, die es bedarf, die außerordentliche Kündigung schriftlich niederzulegen, zu unterzeichnen und Dir zu übergeben.
dikayalumi:
Vielen Dank für die Antwort.
Ich habe Bedenken, da meine Unterschrift zusammen mit der meines Chefs, auf der Tätigkeitsbeschreibung steht, die als zahlungsbegründende Unterlage an die Bezügestelle gesandt wird. Ich bin doch dann irgendwie mit an der Veruntreuung von öffentlichen Geldern (ob das der richtige Begriff ist, weiß ich nicht) beteiligt, oder nicht? Oder halte ich meine Position, was das angeht für zu wichtig und mir passiert bei Prüfung durch den Rechnungshof oder wen auch immer nichts (Regress?)?
Unterschriften lauten etwa so: Die Bewertung wurde vorgenommen von mir. Die Bewertung wird bestätigt: mein Chef
Spid:
Sofern es sich nicht um Deine Bewertung handelt, besteht auch keine Verpflichtung, dies mit Unterschrift zu bestätigen.
dikayalumi:
Damit ist die Sache ja klar.
Ich muss also nur versteckt mitmachen.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
Go to full version