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Darf ich mich weigern?

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Tagelöhner:
Was spricht dagegen, mit Zusatz i.A. (Im Auftrag) bzw. sogar direkt mit Vermerk "Auf Anweisung" o.ä. zu unterschreiben. Damit dürfte ja ausreichend zum Ausdruck gebracht worden sein, dass der Unterzeichner nicht in Verantwortung treten will.

Das ist mal wieder ein Paradebeispiel aus der behördlichen Praxis, dass Haushaltsrecht bzw. zur Verfügung stehende Stellen und deren Besetzungspolitik in aller Regel über dem Tarifrecht stehen.

Spid:
Inwiefern würde Tarifrechtlich berührt? Stellen sind tariflich unbeachtlich, der TV-L trifft keine Regelung zu Stellen oder deren Bewertung noch hätte die Stelle oder deren Bewertung eine Wirkung auf die Eingruppierung.

WasDennNun:
Deswegen ist der Thread ja auch im falschem Unterforum, da es ja hier nicht um TV Tarifrecht geht.

Es ist ja die Frage, welche Konsequenzen es haben kann, wenn man wissentlich einen übertarifliche Bezahlung initiiert/unterstützt.

clarion:
Hallo, Du kannst den entsprechenden Personen schriftlich z.B. per Mail unter Benennung Deiner Gründe inklusive der Fundstellen im TV-L einschließlich der Kommentare mitteilen, warum die angestrebte Einstufung nicht angezeigt ist. Ich würde außerdem ankündigen, dass Du nur auf schriftliche Anweisung bestimmte Unterschriften leisten wirst. Der Sinn von mehreren Unterschriften ist doch das Vier-Augen-Prinzip, um genau solche Geschichten zu verhindern. Damit wärst Du aus der persönlichen Haftung raus.

Du könntest mit dieser Vorgehensweise natürlich auch den Ruf als Querulant erwerben.

WasDennNun:
Man kann auch eine Aktennotiz verfassen, in der die differierende Meinung zur Eingruppierung dokumentiert wird, dieses vom Vorgesetzten unterzeichnen lassen und damit seinen Seelenfrieden finden.
Wie überall Ober sticht Unter und ein "bockiges" 'da mach ich nicht mit' ist sogar kontraproduktiv, da dann der Chef sich einen anderen willfährigen Deppen sucht.

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