Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf ich mich weigern?
RsQ:
Wenn ein Vorgesetzter aber sehenden Auges regelwidrig handelt, sollte man das auch nicht einfach "durchgehen" lassen bzw. per eigener Unterschrift noch dokumentieren.
Spid:
Welche „Regel“ sollte das sein?
Isie:
Die Feststellung einer Entgeltgruppe, die sich nicht aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt, wäre "regelwidrig".
Eine übertarifliche Bezahlung liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Personalstelle.
Spid:
Inwiefern läge die Feststellung einer Entgeltgruppe überhaupt in der Kompetenz des AG?
Isie:
Ein Arbeitgeber sollte eine Rechtsmeinung über die Entgeltgruppe haben, in die seine Beschäftigten aufgrund der auszuübenden Tätigkeit eingruppiert sind. Wenn ein für die Bildung dieser Rechtsmeinung zuständige Vertreter des Arbeitgebers aus welchen Gründen auch immer eine nicht zur auszuübenden Tätigkeit passende Entgeltgruppe als die zutreffende ansieht, hat er damit eine Feststellung getroffen. Falls ihm die Fehlerhaftigkeit seiner Feststellung bewusst ist, überschreitet er seine Entscheidungskompetenz.
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