Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Darf ich mich weigern?
Spid:
Mal abgesehen davon, daß dies absolut nichts mit der Feststellung der Entgeltgruppe oder inwieweit diese in der Kompetenz des AG läge zu tun hat, ist bereits die Annahme, jemand überschreite mit der ja ebenso nur behaupteten Bildung einer unzutreffenden Rechtsmeinung seine Entscheidungskompetenz in dieser Pauschalität schlicht falsch.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 30.05.2020 14:12 ---Inwiefern läge die Feststellung einer Entgeltgruppe überhaupt in der Kompetenz des AG?
--- End quote ---
Es ist nicht die Feststellung einer Entgeltgruppe, denn die steht ja fest.
Sondern die bewusst falsche Anweisung ein falsches Entgelt zu auszuzahlen.
Ob und welche Rechtsfolgen dieses für einen Mitarbeiter hat, sei mal dahingestellt.
Spid:
Inwiefern wäre die Feststellung einer Entgeltgruppe nicht die Feststellung einer Entgeltgruppe? Und genau das wurde geschrieben:
--- Zitat von: Isie am 30.05.2020 13:45 ---Die Feststellung einer Entgeltgruppe, die sich nicht aus der auszuübenden Tätigkeit ergibt, wäre "regelwidrig".
Eine übertarifliche Bezahlung liegt nicht in der Entscheidungskompetenz der Personalstelle.
--- End quote ---
Dienstbeflissen:
Wenn Du eine andere Rechtsmeinung zur Wertigkeit der zu bewertenden Tätigkeiten hast, mache das doch einfach bei den entsprechenden Stellen in der Hierarchie ausreichend deutlich. Wenn deine Unterschrift die Rechtsmeinung des AG darstellen soll und Du diese Rechtsmeinung nicht teilst, dann unterzeichne nicht. Ob Du dann als Querulantin abgestempelt wirst und dieses Verhalten deiner Karriere zuträglich ist, sei mal dahingestellt.
Was dies mit der Mitwirkung an der Erstellung der Tätigkeitsbeschreibungnzu tun haben soll erschließt sich mir nicht. Natürlich musst Du das machen, gehört ja sicher zu deinen Aufgaben.
Isie:
Ich verstehe die Posts der TE so, dass Tätigkeitsbeschreibung und Feststellung der zutreffenden Entgeltgruppe (im Sinne einer Darstellung der Rechtsmeinung) zusammengehören. Also steckt die TE in dem Dilemma, dass sie die Tätigkeitsbeschreibung (= Beschreibung der auszuübenden Tätigkeit) erstellt hat und unterschreiben muss, aber die von Vorgesetzten vertretene Rechtsmeinung zur Entgeltgruppe nicht teilt, diese aber Teil des Dokumentes ist.
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