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Netto-Gehalt ausrechnen

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bijou1:
Hallo,
ich bin neu im Forum.
Bisher in der freien Wirtschaft tätig und überlege nun, in den ÖD zu wechseln.
Bereich Sekretariat, ich bin gelernte Bürokauffrau und 49 Jahre alt, also "nicht ganz neu"  ;)
Eingestuft würde ich VKA- Verwaltung, Entgeldgruppe 6, ich vermute mal, Stufe 1.

Ich habe versucht, anhand der Rechner im Internet das Nettogehalt zu ermitteln, was am Monatende netto bleiben würde.
Keine Kinder, keine Kirche, Steuer I, NRW.

Einige Punkte konnte ich jedoch nicht klären und bitte um Eure Hilfe.

1-Wenn ich das eingebe, wird nach der Zusatzversorgung gefragt.
   Gebe ich da VBL ein (die ja wohl Pflicht ist) oder ZVK NRW (weil ich in NRW arbeiten würde)?
   Was ist da der Unterschied, bzw. was ist ZVK NRW?
   Oder muss ich da eine andere der möglichen Angaben machen?

2- da ist noch ein Feld "monatliche Zulagen". Was gibt man da ein?
    Diese knapp 7 Euro VWL?
    Oder gibt es da noch etwas, was man eingeben kann / muss?
   
3-daraus ergibt sich dann die Frage, ob man solche Zulagen verhandeln kann und welchen Spielraum /     Spielregeln es da, besonders für Neulinge, gibt. Vielleicht so etwas wie monatliche Essens- oder Tankzulagen?

4- dann habe ich etwas von "Leistungsentgeld" gelesen, zusätzlich zum Tabellenentgeld.
Ist das auch Verhandlungssache? Wenn ja, was wäre als Neuling möglich und wo müsste ich das dann in dem Gehaltsrechner eintragen?

Entschuldigung, viele Fragen...
Aber ich möchte nicht, falls ich mich dafür entscheide, mit der ersten Abrechnung eine böse Überraschung erleben.
Ich danke im Voraus für die Tipps und Infos.

VG
bijou1

Isie:
Bei der VBL ist man nur versichert, wenn der Arbeitgeber Beteiligter der VBL ist, z. B. Bund oder fast alle Bundesländer und einige andere Arbeitgeber. Da du in NRW im Bereich VKA eine Beschäftigung aufnehmen willst, dürfte die Zusatzversorgung NRW die zutreffende sein. Mit Zulagen sind tarifliche oder außertarifliche Zulagen gemeint. Ob dir tarifliche Zulagen zustehen, kann dir dein künftiger Arbeitgeber sagen. Ebenso sagt er dir, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht. Die VL würde ich in den Rechner nicht eintragen, da sie nicht zusatzversorgungspflichtig, sondern nur steuer- und sozialversicheungspflichtig ist.

Spid:
Der TE hat nicht ausgeführt, eine Beschäftigung im Bereich VKA aufnehmen zu wollen, weshalb die Folgerung zur ZVK mindestens voreilig ist. Es könnte ebenso ein AG sein, der den TVÖD VKA lediglich anwendet. Zudem teilt der AG nicht mit, welche Entgeltgruppe und Stufe zusteht, sondern äußert diesbezüglich lediglich eine Rechtsmeinung.

Isie:
Die TE hat nicht geschrieben, dass sie eine Beschäftigung bei einem Arbeitgeber aufnehmen will, der den TVöD VKA nur entsprechend anwendet, und auch nicht Beteiligter der VBL oder ZVK ist. Also bin ich vom Normalfall ausgegangen.

Spid:
Da sich nicht erschließt, inwiefern die Mitgliedschaft im KAV für TVÖD-Anwender der Normalfall sei, hast Du also eine unbegründete Annahme getätigt.

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