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Erklärungsbedarf zu einem Vorstellungsgespräch
RsQ:
--- Zitat von: DaDschi am 31.05.2020 20:49 ---Kann man dann ableiten, wenn so viel Aufwand betrieben wird, dass dann doch starkes Interesse An meiner Person besteht?
--- End quote ---
Das dachte ich beim ersten Mal auch 8) - leider erhielt die Stelle dann trotzdem jemand anderes.
Aber es ist wohl so, dass es in der jeweiligen Personalabteilung einfach zum "Service" gehört. Dass die dort angesichts diverser Parameter schnell das Gehalt ausrechnen, macht dort ja auch kaum mehr Mühe, als im TVÖD-Rechner selbst die Daten einzugeben.
Aber da einige Bewerber den Rechner vielleicht nicht kennen, finde ich es auf jeden Fall nett, wenn man AG-seitig anbietet.
Es kann aber durchaus auch sein, dass man mit den 1-2 Favoriten gleich im VG alle "Parameter" klärt, um eine gewisse Verbindlichkeit herzustellen bzw. (sofern sich Favoriten herauskristallisieren) das Verfahren zu beschleunigen.
Schmitti:
--- Zitat von: DaDschi am 31.05.2020 20:49 ---Bei mir war’s so, dass alles fest steht ( bin zufrieden).
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Bei der Eingruppierung im öD kann es allerdings auch sein, dass man dir genau diese Zufriedenheit von vornherein geben will, es aber sagen wir mal nicht ausgeschlossen ist, dass da unterm Strich auch mehr herauskommen könnte.
D-x:
Ich meine mich auch erinnern zu können, dass in meinem Vorstellungsgespräch die Entgeltgruppen und -stufen genannt wurden, die auf mich ab gewissen Zeitpunkten zuträfen, auch mit der Info was das in Bruttogehalt bedeutet.
Plural deshalb, da man mir mit Erreichen einer gewissen Berufserfahrung (die ich zum Großteil außerhalb des öD gesammelt hatte) das Entgelt einer höheren Entgeltgruppe, nicht etwa Stufe, zukommen ließ. Wie ich tatsächlich eingruppiert bin, möchte ich ob der für mich komfortablen Rechtsmeinung meines AG eigentlich gar nicht wissen :-)
DiVO:
Wieso sollte das ungewöhnlich sein? Ich kenne das sowohl aus dem Öffentlichen Dienst, als auch aus der Privatwirtschaft, dass Entgeltberechnungen im Rahmen eines Bewerbungsgesprächs vorgelegt werden.
Ich kaufe als Bewerber doch nicht die Katze im Sack, indem ich mich was das Gehalt angeht nur auf mündliche Aussage verlasse. Da es sich bei dem zu zahlenden Entgelt um eine Haupleistungspflicht des Arbeitgebers handelt, machen wir es bei uns auch so.
DaDschi:
Ok. Dann hab ich einen ganz anderen Maßstab wie du. Bin froh, wenn meine Zeugnisse und Zertifikate wenigstens einmal durchgeblättert wurden.
Nach dir hat das also nichts zu sagen, gehört normal dazu?!
Grüße
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