Autor Thema: Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn  (Read 4663 times)

Komponist1988

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Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn
« am: 02.06.2020 13:35 »
Hallo liebe Forenmitglieder,

bei einer Bewerbung für eine Stelle der Autobahn-GmbH wird u. a. nach einer Gehaltsvorstellung gefragt. Für mich ist das Neuland, da in den Stellenbeschreibungen des TVöD-Bund stets die Entgeltgruppe dazugeschrieben wurde.

Welche Eingruppierung könnte hinter folgender Stellenbeschreibung stecken?

Mitarbeiter(-in) (w/m/d) 
für den Bereich Verkehrsbehörde/ Straßenverwaltung

Was Sie erwartet:
•   Prüfen von Bauleitplanungen (Flächennutzungs-, Bebauungspläne)
•   Bearbeitung von Bauvoranfragen, Bau- u. Sondernutzungs- sowie sonstigen Anträgen
•   Bearbeitung von Leitungsverlegungsanträgen an bestehenden oder geplanten BAB-Strecken nach interner und externer Abstimmung; sowie Anträge gem. §§ 68 ff Telekommunikationsgesetz (TKG), wie z.B. Leitungsverlegungen, Errichtung von Mobilfunkmasten, etc.
•   Prüfung von Vereinbarungen von Gestattungsverträgen über die Benutzung von BAB-Eigentum für den Bau und Betrieb fremder Anlagen und Leitungen aller Art; anbaurechtliche Stellungnahmen, sowie weitere Anlagen
•   Ermittlung der Kostentragepflicht bei Kreuzungsmaßnahmen; Bearbeiten von straßen-, wasser-, und abfallrechtlichen sowie anderer rechtlichen Angelegenheiten
•   Erstellung von Nutzungsverträgen und Verwaltungsvereinbarungen
•   Anträge zur Errichtung von Anlagen der Außenwerbung


Stellenanforderungen
Was Sie mitbringen:

•   Abgeschlossene Verwaltungsausbildung zur Verwaltungsfachangestellten/ zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)
•   Verständnis und Interesse an technischen Abläufen
•   Erfahrung in Antrags- und Genehmigungsverfahren
•   Kenntnis im allgemeinen Verwaltungsrecht
•   Gute Kommunikationsfähigkeiten

Ich freue mich über Eure Einschätzung.  :)

Spid

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Antw:Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn
« Antwort #1 am: 02.06.2020 13:39 »
E6-E9a

Komponist1988

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Antw:Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn
« Antwort #2 am: 02.06.2020 14:34 »
Danke Spid.
Das sieht nach einer ganz schön weiten Gehaltsspanne aus. :o Wenigstens kann ich E5 schon einmal ausschließen. Das hilft etwas bei der Eingrenzung. Über weitere Einschätzungen freue ich mich.

Spid

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Antw:Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn
« Antwort #3 am: 02.06.2020 14:37 »
Die genannten Entgeltgruppen unterscheiden sich nur im Umfang der selbständigen Leistungen - und dieser Umfang ist ohne Arbeitsvorgänge mit Zeitanteilen nicht zu beurteilen.

ds78

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Antw:Frage zur Eingruppierung TV-Autobahn
« Antwort #4 am: 03.06.2020 15:07 »
Da ja nach Gehaltsvorstellungen gefragt wurde, öffne man die Tabelle des TV-Autobahn und suche sich die EG9a heraus. So würde ich es machen. Unabhängig von der Ausschreibung hat man als Bewerber hoffentlich eine grobe Idee an eine zukünftige Bezahlung. Und diese würde ich so auch benennen.

Weniger kann ja immer noch seitens AG benannt werden. Versuch macht klug.