Höhergruppierung und deren Folgen (Bestrafung)

Begonnen von floW, 04.06.2020 12:01

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floW

Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich bim am 01.05.2016 die Stufe 4 der EG 9b erreicht. Dann wurde die Stelle zum 01.01.2017 in eine 9c umgewandelt. Ich dachte ich wechsel nun am 01.05.2020 in die Stufe 5, ne ne durch die Höhergruppierung fängt der Zähler am 01.01.2017 wieder neu an. Sprich der Wechsel in die Erfahrungsstufe 5 erfolgt am 01.01.2021. Nun soll meine Stelle noch in diesem Jahr zu einer EG 10 gruppiert werden, dass heißt wenn das vor dem 01.01.2021 passiert und das ist wahrscheinlich, fängt der Zähler wieder bei 0 an und ich darf nochmal die Stufe 4 von vorne bestreiten. Das ist doch die Größte Sauerei die es gibt. Gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, dass einem die Erfahrungszeit angerechnet wird.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Kat

Wo ist da die Sauerei? Du hast doch gar keine Erfahrungszeit in EG10 Stufe 4 wenn Du dieses Jahr erst Arbeit, die EG 10 wert ist, übertragen bekommst. 

Spid

Zitat von: floW in 04.06.2020 12:01
Hallo,

ich habe mal eine rechtliche Frage. Ich bim am 01.05.2016 die Stufe 4 der EG 9b erreicht. Dann wurde die Stelle zum 01.01.2017 in eine 9c umgewandelt. Ich dachte ich wechsel nun am 01.05.2020 in die Stufe 5, ne ne durch die Höhergruppierung fängt der Zähler am 01.01.2017 wieder neu an. Sprich der Wechsel in die Erfahrungsstufe 5 erfolgt am 01.01.2021. Nun soll meine Stelle noch in diesem Jahr zu einer EG 10 gruppiert werden, dass heißt wenn das vor dem 01.01.2021 passiert und das ist wahrscheinlich, fängt der Zähler wieder bei 0 an und ich darf nochmal die Stufe 4 von vorne bestreiten. Das ist doch die Größte Sauerei die es gibt. Gibt es da rechtlich irgendwelche Möglichkeiten, dass einem die Erfahrungszeit angerechnet wird.

Vielen Dank schon mal im Voraus

Nein. Erfahrungszeiten sind bei Höhergruppierungen völlig unbeachtlich. Stellen sind tariflich ebenso unbeachtlich, es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an. Da die Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit Deines Einverständnis bedarf, kannst Du dies auch einfach ablehnen. Dann verbleibst Du in Deiner bisherigen Entgeltgruppe.

Schokobon

Werden dir andere nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeiten der EG10 übertragen?
Das erfordert deine Zustimmung.
Erteile diese nicht und erreiche EG 9c Stufe 5 ab 01.01.2021

floW

Die Tätigkeiten übe ich schon die letzten 3,.. Jahre aus, nur jetzt wird die Stellenplatzbeschreibung angepasst. Das es meine Zustimmung erfordert ist auch klar, ich sehe es trotzdem als Bestrafung. 

Spid

Persönliche Sichtweisen sind tariflich unbeachtlich - ebenso wie die ausgeübte Tätigkeit. Es kommt auf die nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit an.

was_guckst_du

..wieder ein "Opfer" eines Antrag -Schnellschusses aus 2017...

wenn die Tätigkeit doch schon seit drei ausgeübt wird, hätte man doch unter Antragsverzicht schön die Stufenerhöhung abwarten können und wäre dann stufengleich nach EG10 gekommen...

...falsches Timing verbunden mit großen 9c-Augen...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

BAT


was_guckst_du

..die Umwandlung zum 01.01.2017 in eine EG 9c Stelle erfolgte offensichtlich auf Antrag...diesen Antrag hätte man bis zum 31.12.2017 stellen könnne oder auch gar nicht...

...es gibt viele, die nicht abwarten konnten und dadurch sich selbst ins Bein geschossen haben...
Gruß aus "Tief im Westen"

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Spid

Welcher Antrag konnte Stellen umwandeln? Und inwiefern wäre ein solcher Antrag offensichtlich?

BAT

Zitat von: was_guckst_du in 04.06.2020 14:16
..die Umwandlung zum 01.01.2017 in eine EG 9c Stelle erfolgte offensichtlich auf Antrag...diesen Antrag hätte man bis zum 31.12.2017 stellen könnne oder auch gar nicht...

...es gibt viele, die nicht abwarten konnten und dadurch sich selbst ins Bein geschossen haben...

Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)

was_guckst_du

Zitat von: BAT in 04.06.2020 14:26
Die "Umwandlung" zum 01.01.2017 erfolgte auch, wenn der entsprechende Antrag am 31.12.2017 gestellt wurde ;)

...ja...aber in diesem Jahr kann Einiges - und so ist es manchem auch - passieren, wo man klarer sehen kann, ob sich die Antragstellung wirklich lohnt...

...das sind dann die, die hinterher jammern, dass das eine Scheissregelung ist...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BAT

Und woher nimmst du nun den Gedankengang, daß der TE ganz früh den Antrag gestellt haben könnte, also einen Schnellschuss fabriziert hat?

was_guckst_du

...solange der TO sich nicht gegenteilig äussert, gehe ich zu 99% davon aus...diese Fälle sind typisch...
Gruß aus "Tief im Westen"

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BAT

Auch Ende 2017 hätte er wohl nicht gewusst, dass drei Jahre später seine E9c in eine E10 "umgewandelt" wird. Dein Gedankenpfad führt zu nichts.