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Interne Bewerbung - Pflicht zu Einladung Schwerbehinderter?
ike:
Hallo,
Besteht auch bei einer internen Stellenausschreibung (selbes Amt, Haus) auch die Pflicht, Schwerbehinderte zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen gem. § 165 SGB IX ?
Fachliche Eignung ist mehr als gegeben, mehr als die des wahrscheinlich genommenen Bewerbers.
Bereich ist TV-L, aber das dürfte ja egal sein, da öffentlicher AG.
Lars73:
Es handelt sich bei den Schwerbehinderten um einen internen Bewerber? Dann grundsätzlich ja soweit die Voraussetzungen nach Stellenausschreibung erfüllt sind.
ike:
Der Schwerbehinderte bin ich und ich bin interner Bewerber.
Da ist der Dampf ganz schön am...
Wenn Du Dir auch das andere Thema hier im Unterforum anschaust.
Es sind übrigens zwei Stellen.
Ein "imitiertes" Vorstellungsgespräch ohne dsie SchwBV ist ja ohnehin nicht zulässig.
Nachdem ich nämlich mächtig Dampf abgelassen hatte, hatte ich innerhalb von Minuten einen Anruf desjenigen, der das Personal für sein Team auswählt.
Lars73:
Wenn es um die gleiche Stellenausschreibung wie im anderen Beitrag geht und in der Ausschreibung eine zulässige Einschränkung vorgenommer wurde, besteht keine Pflicht zur Einladung.
ike:
--- Zitat von: Lars73 am 05.06.2020 05:48 ---Wenn es um die gleiche Stellenausschreibung wie im anderen Beitrag geht und in der Ausschreibung eine zulässige Einschränkung vorgenommer wurde, besteht keine Pflicht zur Einladung.
--- End quote ---
Es handlet sich um eine andere Stelle, die im Zuge der jährlichen Möglichkeit, mal eine andere Tätigkeit zu machen intern für alle ausgeschrieben wurde.
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