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Interne Bewerbung - Pflicht zu Einladung Schwerbehinderter?
clarion:
Hallo so ganz klar ist mir Dein Problem nicht. Auch hier hängt es vom konkreten Ausschreibungstext ab.
ike:
Es geht hi er in diesem Thema um die Frage, ob auch bei internen Stellenausschreibungen die Pflicht besteht, einen Schwerbehinderten zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen.
Meiner Meinung nach wird eben gerade durch die Dienststelle versucht, das Unterlassen derselbigen zu vertuschen.
Bitte nur diesen Thread betrachten ,ohne auf den anderen einzugehen (einfach nur zeitlicher Zufall).
clarion:
Es besteht nur dann die Pflicht, den internen Bewerber einzuladen, wenn er die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen auch erfüllt.
Ich bin mir nicht ganz sicher, ob die Pflicht auch dann erfüllt werden muss, wenn damit nur eine Umsetzung innerhalb des Amtes aber keine Höhergruppierung damit verbunden ist.
Ich täusche mich vielleicht. Beim Lesen habe ich den Eindruck gewonnen, dass Du sofort in einen Kampfmodus gegangen bist und mal ordentlich die Meinung gegeigt hast. Damit hast Du Dich evtl. in die Nesseln gesetzt, was - sagen wir mal - zwischenmenschliche Folgen haben könnte. Das heißt nicht, dass man nicht für seine Rechte einsetzen soll, aber oft macht der Ton die Musik.
ike:
Das, was Du "Kampfmodus" nennst ist reine Verteidung, bei dem was ich bisher an dieser Diensttelle seit einem Jahr erlebt habe.
"In die Nesseln" setzen?"
Es ist bekannt, dass ich bei jeglicher Gelegenheit das Amt verlassen möchte,
zumindest ein Teamwechsel war dabei nur erstmal die einfachere Alternative.
Aber scheinbar liegt nicht nur im aktuellen Team etwas im Argen, sondern im ganzen Amt.
Corona macht es derzeit schwierig zu wechseln, zwei andere Behörden sind derzeit aktuell, da läuft die Kommunikation besser als im eigenen Haus.
Wenn ich als externer Bewerber auf eine E-Mail innerhalb von 20 Minuten eine "sinnvolle" Antwort bekomme, im eigenen Haus aber Tage - wenn überhaupt was kommt - warten muss, bis geantwortet wird, macht man sich auch so seine Gedanken, und dann bekommt man oft Antworten, mit denen man nichts anfangen kann.
clarion:
Hallo, wenn Deine Wechselabsichten bekannt sind, verstehe ich durchaus, dass man Dich nicht in eine neue Aufgabe einarbeiten will. Bei allen Äußerungen, die Du so tust, solltest Du bedenken, dass Du AG sich untereinander durchaus über wechselwillige MA austauschen.
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